Gewerbeamt Wilhelmshaven

So melden Sie Ihr Gewerbe in Wilhelmshaven an

Wenn Sie in Wilhelmshaven eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit beginnen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde der Stadt anmelden. Zuständig ist der Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Wilhelmshaven. Die Anmeldung ist immer erforderlich, wenn Sie einen neuen Gewerbebetrieb starten, eine Zweigniederlassung eröffnen oder eine weitere Betriebsstätte einrichten. Wichtig ist, dass die Gewerbeanmeldung spätestens zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgt. 

Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Je nach Art des Unternehmens können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise ein Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen oder eine Handwerkskarte bei handwerklichen Tätigkeiten. Wenn das Gewerbe erlaubnispflichtig ist, muss zusätzlich die entsprechende Genehmigung vorgelegt werden. Wird die Anmeldung durch eine andere Person erledigt, ist außerdem eine schriftliche Vollmacht notwendig. 

Nach der Gewerbeanmeldung informiert die zuständige Behörde automatisch weitere Stellen über Ihr neues Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Amtsgericht sowie die zuständige Berufsgenossenschaft. Dadurch werden die nächsten organisatorischen Schritte für Ihren Betrieb eingeleitet. 

Hinweis: Im Internet gibt es verschiedene Anbieter, die eine Gewerbeanmeldung anbieten. In vielen Fällen handelt es sich lediglich um Vermittlungsseiten, die Ihre Angaben an die zuständige Behörde weiterleiten. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Anmeldung möglichst direkt bei der Stadt Wilhelmshaven oder über offizielle Behördenportale durchführen.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Rathausplatz 10
26382
Wilhelmshaven
Niedersachsen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.30 Uhr
 

und nach Vereinbarung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig!

Kontakt
Telefon: 
Tel. 04421 16-3230
Telefax: 
04421 16-413230
Direkt nach der Gewerbeanmeldung · 2026

Gewerbe angemeldet? Jetzt ändert sich Ihre Krankenversicherung

Mit der Selbstständigkeit fallen Sie aus der gesetzlichen Pflichtversicherung – Sie müssen Ihre Krankenversicherung jetzt aktiv neu regeln. Als Selbstständiger haben Sie freie Wahl zwischen gesetzlich und privat. Die private Krankenversicherung ist einkommensunabhängig und bei guter Gesundheit oft deutlich günstiger bei besseren Leistungen.

  • Beiträge unabhängig vom Einkommen – planbar statt steigend
  • Bei besseren Leistungen monatlich spürbar sparen – Status als Privatpatient
  • Kostenloses, unverbindliches Angebot von auf Selbstständige spezialisierten Beratern
Kostenloses PKV-Angebot anfordern →

100 % kostenfrei · unverbindlich · seit 2010 für Selbstständige

Außerdem: Geld vom Staat? Fördercheck starten →

Über 1.000 Förderprogramme – in 4 Schritten Ihre Vorauswahl prüfen

Noch kein Geschäftskonto? Privat & geschäftlich trennen – Konten ab 0 €/Monat vergleichen

Alle Angaben ohne Gewähr