Gewerbeamt Hamm

So melden Sie Ihr Gewerbe in Hamm an
Wenn Sie in Hamm ein Gewerbe neu starten, eine Zweigstelle eröffnen, den Betrieb verlegen, die Tätigkeit deutlich ändern oder das Gewerbe aufgeben, müssen Sie das beim Ordnungsamt anzeigen. Zuständig ist die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes der Stadt Hamm, Gustav-Heinemann-Straße 21, 59065 Hamm. Die Meldung können Sie auch über die Online-Gewerbeanzeige erledigen.
Wichtig für die Planung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich, und dienstags ist die Gewerbemeldestelle geschlossen.
Für die Gewerbeanmeldung brauchen Sie normalerweise Ihren Personalausweis. Wenn Sie eine juristische Person anmelden (z. B. GmbH), wird meist zusätzlich ein Handelsregisterauszug benötigt. Je nach Gewerbe können weitere Nachweise nötig sein, etwa Erlaubnisse (z. B. Bewachung, Makler) oder eine Handwerkskarte. Ausländische Gewerbetreibende legen in der Regel einen passenden Aufenthaltstitel vor; bei ausländischen Firmen können Nachweise aus dem Handelsregister mit beglaubigter deutscher Übersetzung verlangt werden.
Wichtiger Hinweis: Manche Webseiten werben mit „Gewerbeanmeldung online“ und verlangen Geld, obwohl sie Ihren Antrag häufig nur an die Behörde weiterleiten. Nutzen Sie daher am besten direkt das Serviceportal der Stadt Hamm bzw. das Ordnungsamt, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
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