Gewerbeamt Lüdenscheid

So melden Sie Ihr Gewerbe in Lüdenscheid an
Wenn Sie in Lüdenscheid eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie dies bei der Stadt Lüdenscheid anzeigen. Zuständig ist das Gewerbeamt im Rathaus. Die Anmeldung ist erforderlich, sobald Sie Ihr Gewerbe starten. Dies gilt auch, wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen oder eine weitere Betriebsstätte eröffnen.
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH) ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen. Je nach Art des Gewerbes können weitere Unterlagen notwendig sein, etwa besondere Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Nachweise bei handwerklichen Berufen. Wenn eine andere Person die Anmeldung für Sie übernimmt, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Stellen, darunter das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft.
Hinweis: Nutzen Sie für Ihre Gewerbeanmeldung ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadt Lüdenscheid. Im Internet finden sich zahlreiche gewerbliche Anbieter, die für die Weiterleitung Ihrer Anmeldung zusätzliche Gebühren verlangen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wenden Sie sich direkt an das zuständige Gewerbeamt.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.