Gewerbeamt Ratingen

So melden Sie Ihr Gewerbe in Ratingen an

Wenn Sie in Ratingen ein stehendes Gewerbe starten oder eine Zweigniederlassung bzw. Zweigstelle eröffnen, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als angemessen gilt: spätestens innerhalb von einem Monat nach dem Start.

Die Gewerbeanmeldung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW erledigen. Alternativ ist eine schriftliche Anmeldung mit dem amtlichen Formular möglich. Das Formular können Sie per Post, Fax oder E-Mail einreichen. Wichtig bei E-Mail: Die Unterlagen müssen unterschrieben, eingescannt und als Anlage mitgeschickt werden.
 

Diese Unterlagen werden typischerweise benötigt

Personalausweis oder Reisepass, das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Formular. Bei juristischen Personen wird meist ein aktueller Handelsregisterauszug verlangt. Handwerksbetriebe benötigen in der Regel eine Bestätigung der Handwerkskammer. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben ist der Erlaubnisnachweis (z. B. Konzession/Maklererlaubnis) erforderlich. Bei Personengesellschaften füllt jeder Gesellschafter einen eigenen Vordruck aus.

Hinweis: Genehmigungspflichtige Betriebe und Gewerbebetriebe mit Schanklizenz sollen sich an das Ordnungsamt wenden.
 

Wichtiger Hinweis: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung anbieten. Dabei handelt es sich häufig um kostenpflichtige Vermittlungsdienste, die Ihre Angaben lediglich an das zuständige Gewerbeamt weiterleiten. Für die eigentliche Anmeldung ist ein solcher Dienst nicht erforderlich. Wenden Sie sich am besten direkt an das Gewerbeamt Ihrer Stadt, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Minoritenstr. Hausnummer: 2-6
40878
Ratingen
Nordrhein-Westfalen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag und Dienstag:
8.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 bis 18.00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
02102 550-3222
Telefax: 
02102 550-9322
Direkt nach der Gewerbeanmeldung · 2026

Gewerbe angemeldet? Jetzt ändert sich Ihre Krankenversicherung

Mit der Selbstständigkeit fallen Sie aus der gesetzlichen Pflichtversicherung – Sie müssen Ihre Krankenversicherung jetzt aktiv neu regeln. Als Selbstständiger haben Sie freie Wahl zwischen gesetzlich und privat. Die private Krankenversicherung ist einkommensunabhängig und bei guter Gesundheit oft deutlich günstiger bei besseren Leistungen.

  • Beiträge unabhängig vom Einkommen – planbar statt steigend
  • Bei besseren Leistungen monatlich spürbar sparen – Status als Privatpatient
  • Kostenloses, unverbindliches Angebot von auf Selbstständige spezialisierten Beratern
Kostenloses PKV-Angebot anfordern →

100 % kostenfrei · unverbindlich · seit 2010 für Selbstständige

Außerdem: Geld vom Staat? Fördercheck starten →

Über 1.000 Förderprogramme – in 4 Schritten Ihre Vorauswahl prüfen

Noch kein Geschäftskonto? Privat & geschäftlich trennen – Konten ab 0 €/Monat vergleichen

Alle Angaben ohne Gewähr