Gewerbeamt Remscheid

So melden Sie Ihr Gewerbe in Remscheid an
Wenn Sie in Remscheid eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde – der Gewerbemeldestelle der Stadt Remscheid – anzeigen. Die Anzeige ist gemäß der Gewerbeordnung erforderlich, sobald Sie ein stehendes Gewerbe beginnen, verändern oder beenden. Die Anmeldung kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erfolgen, oder Sie reichen das entsprechende Formular schriftlich per Post oder per E-Mail ein. Eine persönliche Vorsprache ist optional möglich, zum Beispiel während der Öffnungszeiten im Rathaus.
Sie brauchen für die Anmeldung das vollständig ausgefüllte Formular zur Gewerbeanzeige (GewA 1–3) und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Je nach Art des Gewerbes können zusätzliche Unterlagen notwendig sein, etwa ein Handelsregisterauszug bei eingetragenen Gesellschaften oder fachliche Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Informieren Sie sich vorher, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind.
Die Anzeige muss gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen, damit Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Neben der Erstmeldung können Sie über dasselbe Verfahren auch Änderungen oder die Abmeldung Ihres Gewerbes vornehmen.
Hinweis: Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Gewerbeanmeldung nicht über Online-Dienstleister, sondern direkt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder beim Amt der Stadt Remscheid einreichen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.