Gewerbeamt Stolberg

So melden Sie Ihr Gewerbe in Stolberg an

Wenn Sie in Stolberg eine gewerbliche Tätigkeit beginnen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt Stolberg anmelden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Betrieb gründen, eine Zweigniederlassung eröffnen oder eine unselbstständige Zweigstelle betreiben. Auch wenn sich wichtige Angaben ändern – etwa der Standort des Betriebs, die Tätigkeit oder der Name des Gewerbetreibenden – muss dies beim Gewerbeamt gemeldet werden. Grundlage hierfür ist die Gewerbeordnung. :

Zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Kupferstadt Stolberg. Die Gewerbemeldung kann in der Regel über entsprechende Formulare erfolgen. Diese können heruntergeladen, ausgefüllt und anschließend per Post oder per E-Mail an die Stadtverwaltung gesendet werden. 

Für die Anmeldung benötigen Sie üblicherweise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung. Wenn ein Unternehmen als Gesellschaft geführt wird, können zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug oder besondere Genehmigungen bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
 

Hinweis: Bei einer Suche nach „Gewerbe anmelden“ im Internet erscheinen oft Webseiten privater Anbieter. Diese wirken teilweise wie offizielle Behördenseiten, übernehmen jedoch lediglich die Weiterleitung Ihrer Angaben an das Gewerbeamt und berechnen dafür zusätzliche Gebühren. In der Regel ist das nicht notwendig. Am sichersten ist es, Ihre Gewerbeanmeldung direkt über die Stadt Stolberg bzw. beim zuständigen Gewerbeamt vorzunehmen.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Bernhard-Kuckelkorn-Platz 8
52223
Stolberg
Nordrhein-Westfalen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Gewerbeanmeldung nach Terminvereinbarung

Kontakt
Telefon: 
02402 / 13243
Direkt nach der Gewerbeanmeldung · 2026

Gewerbe angemeldet? Jetzt ändert sich Ihre Krankenversicherung

Mit der Selbstständigkeit fallen Sie aus der gesetzlichen Pflichtversicherung – Sie müssen Ihre Krankenversicherung jetzt aktiv neu regeln. Als Selbstständiger haben Sie freie Wahl zwischen gesetzlich und privat. Die private Krankenversicherung ist einkommensunabhängig und bei guter Gesundheit oft deutlich günstiger bei besseren Leistungen.

  • Beiträge unabhängig vom Einkommen – planbar statt steigend
  • Bei besseren Leistungen monatlich spürbar sparen – Status als Privatpatient
  • Kostenloses, unverbindliches Angebot von auf Selbstständige spezialisierten Beratern
Kostenloses PKV-Angebot anfordern →

100 % kostenfrei · unverbindlich · seit 2010 für Selbstständige

Außerdem: Geld vom Staat? Fördercheck starten →

Über 1.000 Förderprogramme – in 4 Schritten Ihre Vorauswahl prüfen

Noch kein Geschäftskonto? Privat & geschäftlich trennen – Konten ab 0 €/Monat vergleichen

Alle Angaben ohne Gewähr