Gewerbeamt Trier

So melden Sie Ihr Gewerbe in Trier an
Wenn Sie in Trier eine gewerbliche Tätigkeit beginnen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung anmelden. Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Trier. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn Sie einen Betrieb neu gründen, eine Zweigniederlassung eröffnen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Die Anmeldung muss grundsätzlich direkt zum Zeitpunkt erfolgen, an dem Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die Anmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Sie können Ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt anmelden, online über den entsprechenden Online-Dienst oder schriftlich per Post oder Fax. Wenn Sie die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“ vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn ein Unternehmen als Gesellschaft gegründet wird, kann zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder ein notarieller Gesellschaftsvertrag erforderlich sein. Je nach Art des Gewerbes können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel eine Handwerkskarte oder eine besondere behördliche Genehmigung.
Nachdem Ihr Gewerbe angemeldet wurde, informiert die zuständige Stelle automatisch weitere Behörden, beispielsweise das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die Berufsgenossenschaft.
Wichtig: Im Internet werben teils unseriöse Anbieter mit Dienstleistungen für Gewerbeanmeldungen. Oftmals handelt es sich hier um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung lediglich an das Gewerbamt leiten. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten sie sich daher immer direkt an das Gewerbeamt wenden.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.