Gewerbeamt Worms

So melden Sie Ihr Gewerbe in Worms an

Wenn Sie in Worms eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Worms anmelden. Zuständig ist die Abteilung für Gewerbe- und Gaststättenrecht im Bürgerrathaus in der Folzstraße. In der Regel erfolgt die Gewerbemeldung schriftlich oder per E-Mail an das Gewerbeamt. Eine persönliche Vorsprache ist ebenfalls möglich, allerdings meist nur nach vorheriger Terminvereinbarung. 

Für die Anmeldung benötigen Sie normalerweise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis. Je nach Unternehmensform können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug oder weitere Nachweise zum Unternehmen. Bei bestimmten Tätigkeiten müssen außerdem besondere Genehmigungen vorliegen, etwa wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.

Die Gewerbeanmeldung muss erfolgen, sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Wenn Sie Ihren Betrieb später in eine andere Stadt verlegen, müssen Sie das Gewerbe nur noch bei der neu zuständigen Behörde anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Standort wird anschließend verwaltungsintern übermittelt. 

Hinweis: Bei der Gewerbeanmeldung im Internet sollten Sie vorsichtig sein. Einige Webseiten verlangen Gebühren, obwohl sie lediglich Ihre Angaben an das zuständige Gewerbeamt weiterleiten. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Anmeldung direkt über die offiziellen Angebote der Stadt Worms oder bei der zuständigen Behörde vorzunehmen.

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Jetzt erfahren, was Sie beachten müssen

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Folzstraße 5
67547
Worms
Rheinland-Pfalz
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Kontakt
Telefon: 
(0 62 41) 8 53 - 32 07
Telefax: 
(0 62 41) 8 53 - 32 99