Gewerbeamt Saarbrücken

So melden Sie Ihr Gewerbe in Saarbrücken an
Wenn Sie in Saarbrücken ein Gewerbe gründen oder eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie dies bei der Landeshauptstadt Saarbrücken anzeigen. Die Gewerbemeldung ist notwendig, sobald Sie einen Betrieb neu starten, eine Zweigniederlassung eröffnen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Auch Änderungen, etwa eine neue Betriebsstätte oder eine Änderung der Rechtsform, müssen gemeldet werden.
Die Stadt Saarbrücken bietet für Gewerbemeldungen eine Online-Anwendung an. Darüber können Sie Ihr Gewerbe bequem über ein Formular im Internet an-, um- oder abmelden. Alternativ können Sie sich auch direkt an die zuständige Gewerbestelle der Stadt wenden und die Anmeldung dort vornehmen.
Für die Anmeldung müssen Sie in der Regel das Formular zur Gewerbeanmeldung vollständig ausfüllen. Außerdem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Je nach Rechtsform oder Art des Gewerbes können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug, eine Eintragung in die Handwerksrolle oder besondere behördliche Genehmigungen.
Hinweis: Bei der Internetsuche nach einer Gewerbeanmeldung erscheinen häufig Webseiten privater Anbieter. Diese wirken teilweise wie offizielle Behördenportale, übernehmen jedoch lediglich die Übermittlung Ihrer Daten an das Gewerbeamt und verlangen dafür zusätzliche Gebühren. In der Regel können Sie Ihr Gewerbe einfacher und ohne zusätzliche Kosten direkt über die Angebote der Stadt Saarbrücken anmelden.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.