Gewerbeamt Dessau-Rosslau

Wenn Sie in Dessau-Roßlau ein Gewerbe beginnen, ändern oder beenden möchten, müssen Sie dies bei der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau anzeigen. Zuständig ist der Bereich Allgemeine Ordnung und Gewerbe. Eine Gewerbeanzeige ist immer erforderlich, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Die Meldung muss zeitgleich mit dem Start der Tätigkeit erfolgen.

Die Gewerbeanzeige kann persönlich, schriftlich per Post, per Fax oder über die von der Stadt bereitgestellten Online-Formulare eingereicht werden. Für die Anzeige wird das offizielle Formular „Gewerbeanmeldung (GewA 1)“ verwendet. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. In der Regel ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Abhängig von der Unternehmensform oder der Art der Tätigkeit können weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug oder besondere Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Gewerben.

Nach Eingang der Gewerbeanzeige informiert die Stadt automatisch weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die zuständige Berufsgenossenschaft.

Hinweis: Für die Gewerbeanzeige sollten Sie ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadt Dessau-Roßlau nutzen. Kostenpflichtige Internetangebote privater Anbieter sind in der Regel nicht erforderlich, da diese Anträge oft nur weiterleiten und zusätzliche Kosten verursachen.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
August-Bebel-Platz 16
6813
Dessau-Roßlau
Sachsen-Anhalt
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr

Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Kontakt
Telefon: 
0340 204-1435
Telefax: 
0340 204-2936
Direkt nach der Anmeldung · 2026

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