Gewerbeamt Dresden

Wenn Sie in Dresden ein Gewerbe aufnehmen möchten, müssen Sie dies bei der Stadtverwaltung anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausüben. Die Anzeige muss vor oder spätestens mit Beginn der Tätigkeit erfolgen. Das gilt auch für Nebenbetriebe oder weitere Betriebsstätten. Die Gewerbeanmeldung kann online, schriftlich oder persönlich nach Terminvereinbarung vorgenommen werden. Dafür wird ein offizielles Anmeldeformular verwendet, das vollständig ausgefüllt sein muss. Bei schriftlicher oder persönlicher Abgabe ist in der Regel ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen oder beizufügen. Je nach Art des Gewerbes oder der gewählten Unternehmensform können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug, eine Vollmacht oder besondere Genehmigungen bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Nach Eingang der Anmeldung werden die Angaben automatisch an weitere zuständige Stellen weitergeleitet, etwa an das Finanzamt oder die zuständigen Kammern.
Hinweis: Für die Gewerbeanmeldung sollten ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadt genutzt werden. Kostenpflichtige Internetdienste privater Anbieter sind meist nicht notwendig und verursachen häufig zusätzliche Kosten.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.