Gewerbeamt Lübeck

So melden Sie Ihr Gewerbe in Lübeck an
In Lübeck müssen Sie jedes Mal, wenn Sie ein stehendes Gewerbe eröffnen oder übernehmen, dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Ein stehendes Gewerbe meint eine Tätigkeitsstätte, von der aus Sie dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten wollen. Die Anmeldung sollte gleichzeitig mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen. Ausnahmen gelten für freie Berufe oder Tätigkeiten in der Urproduktion.
Zur Anmeldung müssen Sie ein Formular zur Gewerbeanzeige ausfüllen und zusammen mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass einreichen. Abhängig von der Art Ihres Gewerbes sind eventuell weitere Nachweise nötig, etwa ein Handelsregisterauszug bei eingetragenen Gesellschaften, eine Genehmigung bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Unterlagen der Handwerkskammer, wenn es um handwerkliche Berufe geht.
Sie können die Anmeldung persönlich im Amt vornehmen oder den digitalen Weg über das Online-Portal nutzen. Nach der Anzeige werden Ihre Daten an weitere Stellen weitergeleitet, wie das Finanzamt oder die zuständige Kammer, damit Ihre Tätigkeit formal korrekt erfasst wird.
Hinweis: Achten Sie darauf, Ihre Gewerbeanzeige ausschließlich über die offiziellen Stellen der Stadtbürokratie abzuwickeln. Viele Drittanbieter im Internet bieten gegen Gebühr Hilfe an, leiten Ihre Anmeldung aber nur an die Behörde weiter und verursachen zusätzliche Kosten. Nutzen Sie daher direkt die Wege über Stadtverwaltung oder Online-Serviceportale.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: