Gewerbeamt Speyer

So melden Sie Ihr Gewerbe in Speyer an
Wenn Sie in Speyer ein Gewerbe mit fester Betriebsstätte starten, müssen Sie es anmelden. Das gilt zum Beispiel bei einer Neugründung, bei einer neuen Zweigniederlassung oder wenn Sie einen Betrieb übernehmen. Die Anmeldung muss direkt zum Start Ihrer Tätigkeit erfolgen. Bestimmte Tätigkeiten sind keine Gewerbe, zum Beispiel freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft oder die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zuständig ist die Stadt Speyer (Allgemeines Ordnungswesen). Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder per Fax anmelden. Bei schriftlicher Anmeldung müssen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“ ausfüllen und unterschreiben. Bei persönlicher Vorsprache ist ein ausgefülltes Formular nicht nötig.
Typische Unterlagen sind: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Identitätskarte). Falls erforderlich: Aufenthaltstitel (ggf. mit Zusatzblatt). Wenn Sie EU-Bürger sind und nicht in Speyer wohnen, kann eine Meldebestätigung nötig sein. Bei Gesellschaften werden oft Handelsregisterauszug sowie Unterlagen zu Gesellschaftern/Vertretungsberechtigten verlangt. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten brauchen Sie die Original-Erlaubnisurkunde.
Wichtig: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung als Service anbieten. Dabei handelt es sich häufig nicht um offizielle Angebote der Stadt, sondern um private Anbieter, die Ihre Daten lediglich an das zuständige Gewerbeamt weiterleiten und dafür zusätzliche Gebühren verlangen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Gewerbe möglichst direkt bei der Stadt Speyer oder über das offizielle Serviceportal anmelden.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.