Gewerbeamt Gera

So melden Sie Ihr Gewerbe in Gera an
Wenn Sie in Gera ein Gewerbe starten, müssen Sie den Beginn Ihres stehenden Gewerbes bei der Stadt Gera anzeigen. Das gilt auch, wenn Sie eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle eröffnen. Zuständig ist das Ordnungsamt (Untere Gewerbebehörde) der Stadt Gera, Handwerkerhof 13, 07548 Gera. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nur mit Termin möglich.
Sie können die Gewerbeanmeldung persönlich, schriftlich oder elektronisch einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1). Wenn Sie nicht selbst anmelden (z. B. als gesetzlicher Vertreter), brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei vollständigen Angaben erhalten Sie bei persönlicher Anmeldung die Bestätigung sofort, sonst in der Regel innerhalb von drei Tagen.
Je nach Fall werden zusätzlich Unterlagen benötigt, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug bei juristischen Personen, der Notarvertrag bei Gesellschaften in Gründung, eine Handwerkskarte bei zulassungspflichtigem Handwerk oder eine passende Aufenthaltserlaubnis bei Nicht-EU-Staatsangehörigen. Bei bestimmten überwachten Gewerben können weitere Nachweise wie Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft verlangt werden.
Wichtig: Im Internet finden Sie Angebote, die wie eine offizielle Gewerbeanmeldung wirken. Häufig sind das kostenpflichtige Vermittler, die Ihre Daten nur an das Gewerbeamt weiterleiten. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, wenden Sie sich immer direkt an das Gewerbeamt der Stadt.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.