Gewerbeamt Gera

So melden Sie Ihr Gewerbe in Gera an

Wenn Sie in Gera ein Gewerbe starten, müssen Sie den Beginn Ihres stehenden Gewerbes bei der Stadt Gera anzeigen. Das gilt auch, wenn Sie eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle eröffnen. Zuständig ist das Ordnungsamt (Untere Gewerbebehörde) der Stadt Gera, Handwerkerhof 13, 07548 Gera. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nur mit Termin möglich.

Sie können die Gewerbeanmeldung persönlich, schriftlich oder elektronisch einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1). Wenn Sie nicht selbst anmelden (z. B. als gesetzlicher Vertreter), brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei vollständigen Angaben erhalten Sie bei persönlicher Anmeldung die Bestätigung sofort, sonst in der Regel innerhalb von drei Tagen.

Je nach Fall werden zusätzlich Unterlagen benötigt, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug bei juristischen Personen, der Notarvertrag bei Gesellschaften in Gründung, eine Handwerkskarte bei zulassungspflichtigem Handwerk oder eine passende Aufenthaltserlaubnis bei Nicht-EU-Staatsangehörigen. Bei bestimmten überwachten Gewerben können weitere Nachweise wie Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft verlangt werden.

Wichtig: Im Internet finden Sie Angebote, die wie eine offizielle Gewerbeanmeldung wirken. Häufig sind das kostenpflichtige Vermittler, die Ihre Daten nur an das Gewerbeamt weiterleiten. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, wenden Sie sich immer direkt an das Gewerbeamt der Stadt.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Handwerkerhof 13
7548
Gera
Thüringen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
09:00 Uhr - 15:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

 

Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich notwendig.

Kontakt
Telefon: 
0365 838-2490
Telefax: 
0365 838-2495
Direkt nach der Gewerbeanmeldung · 2026

Gewerbe angemeldet? Jetzt ändert sich Ihre Krankenversicherung

Mit der Selbstständigkeit fallen Sie aus der gesetzlichen Pflichtversicherung – Sie müssen Ihre Krankenversicherung jetzt aktiv neu regeln. Als Selbstständiger haben Sie freie Wahl zwischen gesetzlich und privat. Die private Krankenversicherung ist einkommensunabhängig und bei guter Gesundheit oft deutlich günstiger bei besseren Leistungen.

  • Beiträge unabhängig vom Einkommen – planbar statt steigend
  • Bei besseren Leistungen monatlich spürbar sparen – Status als Privatpatient
  • Kostenloses, unverbindliches Angebot von auf Selbstständige spezialisierten Beratern
Kostenloses PKV-Angebot anfordern →

100 % kostenfrei · unverbindlich · seit 2010 für Selbstständige

Außerdem: Geld vom Staat? Fördercheck starten →

Über 1.000 Förderprogramme – in 4 Schritten Ihre Vorauswahl prüfen

Noch kein Geschäftskonto? Privat & geschäftlich trennen – Konten ab 0 €/Monat vergleichen

Alle Angaben ohne Gewähr