Gewerbeamt Wetzlar

So melden Sie Ihr Gewerbe in Wetzlar an

Wenn Sie in Wetzlar eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Stadtverwaltung anmelden. Zuständig ist die Gewerbebehörde der Stadt Wetzlar mit Sitz in der Ernst-Leitz-Straße. Eine Anmeldung ist immer erforderlich, wenn Sie einen gewerblichen Betrieb neu gründen, eine Zweigniederlassung eröffnen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Die Anzeige muss spätestens zum Zeitpunkt erfolgen, an dem Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beginnen.

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis. Wenn Sie einen Reisepass vorlegen, kann zusätzlich eine Meldebescheinigung erforderlich sein. Bei Unternehmen oder Gesellschaften müssen außerdem weitere Unterlagen eingereicht werden, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug oder ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. In manchen Fällen ist auch ein Beiblatt mit den vertretungsberechtigten Personen notwendig.

Eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Bestimmte Bereiche sind davon ausgenommen, etwa freie Berufe, die Land- und Forstwirtschaft oder die Verwaltung eigenen Vermögens. Nach Eingang der Anmeldung nutzt die Behörde die Angaben unter anderem zur Überwachung der Gewerbeausübung und zur Weiterleitung an andere zuständige Stellen.

Hinweis: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung als kostenpflichtigen Service anbieten. Häufig geben Sie dort lediglich Ihre Daten ein, die anschließend an das zuständige Gewerbeamt weitergeleitet werden. Um unnötige Gebühren zu vermeiden, empfiehlt es sich, Ihre Gewerbeanmeldung direkt bei der Stadt Wetzlar oder über die offiziellen Online-Dienste der Verwaltung vorzunehmen.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Ernst-Leitz-Straße 30
35578
Wetzlar
Hessen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag bis Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Kontakt
Telefon: 
06441 99-3215
Telefax: 
06441 99-3204
Direkt nach der Gewerbeanmeldung · 2026

Gewerbe angemeldet? Jetzt ändert sich Ihre Krankenversicherung

Mit der Selbstständigkeit fallen Sie aus der gesetzlichen Pflichtversicherung – Sie müssen Ihre Krankenversicherung jetzt aktiv neu regeln. Als Selbstständiger haben Sie freie Wahl zwischen gesetzlich und privat. Die private Krankenversicherung ist einkommensunabhängig und bei guter Gesundheit oft deutlich günstiger bei besseren Leistungen.

  • Beiträge unabhängig vom Einkommen – planbar statt steigend
  • Bei besseren Leistungen monatlich spürbar sparen – Status als Privatpatient
  • Kostenloses, unverbindliches Angebot von auf Selbstständige spezialisierten Beratern
Kostenloses PKV-Angebot anfordern →

100 % kostenfrei · unverbindlich · seit 2010 für Selbstständige

Außerdem: Geld vom Staat? Fördercheck starten →

Über 1.000 Förderprogramme – in 4 Schritten Ihre Vorauswahl prüfen

Noch kein Geschäftskonto? Privat & geschäftlich trennen – Konten ab 0 €/Monat vergleichen

Alle Angaben ohne Gewähr