Gewerbe anmelden in Stuttgart

Wenn Sie in Stuttgart ein Gewerbe starten möchten, müssen Sie dies beim Gewerbe- und Gaststättenrecht / Amt für öffentliche Ordnung der Stadt anmelden. Die Gewerbeanzeige ist Pflicht, sobald Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit aufnehmen – bevor Sie mit der Geschäftstätigkeit beginnen.
Die Anmeldung kann persönlich vor Ort, per Post/E-Mail oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg erfolgen.
Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Ausgefülltes Formular „Gewerbe-Anzeige/Gewerbeanmeldung“ (GewA1).
- Zusätzliche Nachweise, falls Ihr Gewerbe erlaubnis- oder überwachungspflichtig ist (z. B. Gaststätten, Handwerk).
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug.
Nach der Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein als Bestätigung der Anzeige. Bei postalischer oder E-Mail-Anmeldung bekommen Sie die Bestätigung meist innerhalb weniger Tage zugeschickt; bei persönlicher Vorsprache direkt vor Ort.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, Ihre Gewerbeanmeldung immer direkt beim zuständigen Gewerbeamt vorzunehmen (Kontaktdaten siehe unten). Im Internet treten vermehrt private Anbieter auf, die den Eindruck erwecken, im Auftrag der Stadt zu handeln. Diese Angebote sind nicht notwendig und führen häufig zu zusätzlichen, vermeidbaren Kosten, die mit der eigentlichen Gewerbeanmeldung bei der Stadt nichts zu tun haben.
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