Gewerbeamt Schweinfurt

So melden Sie Ihr Gewerbe in Schweinfurt an

Wenn Sie in Schweinfurt eine gewerbliche Tätigkeit beginnen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Stadtverwaltung anmelden. Die sogenannte Gewerbeanzeige ist immer dann erforderlich, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb eröffnen, eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle starten oder den Sitz Ihres Betriebs verlegen. Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit erfolgen. 

Die Anmeldung kann über das BayernPortal mit einem Online-Formular erfolgen. Ein digitaler Ausfüllassistent hilft dabei, alle notwendigen Angaben Schritt für Schritt einzutragen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, wird eine PDF-Datei erstellt, die elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt oder alternativ ausgedruckt und eingereicht werden kann. 

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn ein Unternehmen als juristische Person geführt wird, zum Beispiel eine GmbH oder UG, kann zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich sein. Bei bestimmten Branchen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten müssen außerdem weitere Genehmigungen oder Nachweise vorgelegt werden.

Nach Eingang Ihrer Gewerbeanmeldung bestätigt die Behörde den Empfang der Anzeige. In vielen Fällen werden anschließend automatisch weitere Stellen informiert, zum Beispiel das Finanzamt oder die zuständigen Kammern.
 

Hinweis: Bei der Internetsuche nach einer Gewerbeanmeldung stoßen Sie häufig auf private Webseiten, die diesen Vorgang als kostenpflichtigen Service anbieten. Diese Anbieter fungieren meist nur als Vermittler und übermitteln Ihre Angaben an die Behörde. In der Regel können Sie Ihr Gewerbe schneller und ohne zusätzliche Kosten direkt über die zuständige Stadtverwaltung oder das offizielle Serviceportal anmelden.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Markt 1
97421
Schweinfurt
Bayern
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

telefonische Terminvereinbarung notwendig

Kontakt
Telefon: 
(0) 9721 51-0
Direkt nach der Gewerbeanmeldung · 2026

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