Gewerbeamt Ratingen

So melden Sie Ihr Gewerbe in Ratingen an
Wenn Sie in Ratingen ein stehendes Gewerbe starten oder eine Zweigniederlassung bzw. Zweigstelle eröffnen, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als angemessen gilt: spätestens innerhalb von einem Monat nach dem Start.
Die Gewerbeanmeldung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW erledigen. Alternativ ist eine schriftliche Anmeldung mit dem amtlichen Formular möglich. Das Formular können Sie per Post, Fax oder E-Mail einreichen. Wichtig bei E-Mail: Die Unterlagen müssen unterschrieben, eingescannt und als Anlage mitgeschickt werden.
Diese Unterlagen werden typischerweise benötigt
Personalausweis oder Reisepass, das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Formular. Bei juristischen Personen wird meist ein aktueller Handelsregisterauszug verlangt. Handwerksbetriebe benötigen in der Regel eine Bestätigung der Handwerkskammer. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben ist der Erlaubnisnachweis (z. B. Konzession/Maklererlaubnis) erforderlich. Bei Personengesellschaften füllt jeder Gesellschafter einen eigenen Vordruck aus.
Hinweis: Genehmigungspflichtige Betriebe und Gewerbebetriebe mit Schanklizenz sollen sich an das Ordnungsamt wenden.
Wichtiger Hinweis: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung anbieten. Dabei handelt es sich häufig um kostenpflichtige Vermittlungsdienste, die Ihre Angaben lediglich an das zuständige Gewerbeamt weiterleiten. Für die eigentliche Anmeldung ist ein solcher Dienst nicht erforderlich. Wenden Sie sich am besten direkt an das Gewerbeamt Ihrer Stadt, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.