Gewerbeamt Gießen

So melden Sie Ihr Gewerbe in Gießen an
Wenn Sie in Gießen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt Gießen anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine erlaubnisfreie, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht beginnen. Zuständig ist das Gewerbeamt der Stadt Gießen, das zum Bürgeramt gehört.
Die Anmeldung kann persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Alternativ ist auch eine schriftliche oder elektronische Übermittlung möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Die Gewerbeanmeldung muss spätestens zum Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns erfolgen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder werden, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich. Bei juristischen Personen werden Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen benötigt. Je nach Art des Gewerbes können weitere Nachweise verlangt werden, etwa Erlaubnisse, eine Handwerkskarte oder ausländerrechtliche Dokumente.
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.
Wichtig: Im Internet werben unseriöse Anbieter mit Gewerbeanmeldungen. Oft handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung lediglich an das Gewerbeamt weiterleiten. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich daher immer direkt an das zuständige Gewerbeamt wenden.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: