Gewerbeamt Rheine

So melden Sie Ihr Gewerbe in Rheine an
Wenn Sie in Rheine ein Gewerbe eröffnen, verlegen oder aufgeben, müssen Sie dies bei der Stadt Rheine melden. Zuständig ist der Fachbereich Recht und Ordnung, Bereich Gewerbeangelegenheiten. Hier werden Gewerbeanmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen bearbeitet.
Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen. Für die Online-Meldung stellt die Stadt entsprechende Formulare im Serviceportal zur Verfügung. Alternativ können Sie die Unterlagen anfordern und ausgefüllt einreichen. Ansprechpartner ist die Stadt Rheine im Alten Rathaus, Klosterstraße 14 in 48431 Rheine. Bei Fragen können Sie sich auch telefonisch oder per E-Mail an die Gewerbestelle wenden.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn ein Unternehmen als juristische Person geführt wird, zum Beispiel eine GmbH, wird zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug oder der Gesellschaftervertrag benötigt. Bei Personengesellschaften müssen die vertretungsberechtigten Gesellschafter die Anmeldung vornehmen.
Beachten Sie außerdem: Nicht jede Tätigkeit gilt automatisch als Gewerbe. Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater sowie Tätigkeiten aus der Land- und Forstwirtschaft fallen beispielsweise nicht unter die Gewerbeanmeldung.
Nach der Anmeldung informiert die Stadt automatisch weitere Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die zuständige Berufsgenossenschaft.
Wichtiger Hinweis: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung anbieten. Dabei handelt es sich häufig um kostenpflichtige Vermittlungsdienste, die Ihre Angaben lediglich an das zuständige Gewerbeamt weiterleiten. Für die eigentliche Anmeldung ist ein solcher Dienst nicht erforderlich. Wenden Sie sich am besten direkt an das Gewerbeamt Ihrer Stadt, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.