Gewerbeamt Gladbeck

So melden Sie Ihr Gewerbe in Gladbeck an
Wenn Sie in Gladbeck ein Gewerbe starten, müssen Sie den Beginn Ihrer Tätigkeit spätestens zum Start bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Gladbeck im Neuen Rathaus (Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck). Für jede Betriebsstätte ist eine eigene Gewerbeanmeldung erforderlich. Auch eine Gewerbeummeldung (zum Beispiel bei Umzug innerhalb des Stadtgebiets oder bei Änderungen der Tätigkeit) und eine Gewerbeabmeldung (bei Aufgabe, Ruhen oder Umzug in eine andere Stadt) müssen zeitnah gemeldet werden.
Für die Meldung nutzen Sie den Online-Assistenten der Stadt. In der Regel benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (meist als Kopie) und – falls nötig – die passende Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird zusätzlich ein Handelsregisterauszug verlangt. Bitte beachten Sie: Eine Gewerbeanzeige ersetzt keine speziellen Genehmigungen, etwa bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, einer erforderlichen Eintragung in die Handwerksrolle oder baurechtlichen Vorgaben. Je nach Gewerbe können weitere Nachweise (zum Beispiel Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug) erforderlich sein.
Wichtig: Im Internet finden sich Angebote, die wie eine offizielle Gewerbeanmeldung wirken. Häufig sind das kostenpflichtige Vermittler, die Ihre Angaben nur an das Gewerbeamt weiterleiten. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, wenden Sie sich immer direkt an die Stadt Gladbeck.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.