Gewerbeamt Norderstedt

So melden Sie Ihr Gewerbe in Norderstedt an
Wenn Sie in Norderstedt ein Gewerbe starten, müssen Sie es bei der Stadt Norderstedt anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt im Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Rathaus, Rathausallee 50).
Sie können die Anmeldung persönlich vor Ort erledigen oder online über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Eine schriftliche Anmeldung per Post oder Fax ist ebenfalls möglich. Melden Sie Ihr Gewerbe am besten direkt zum Start an, also sobald Sie wirklich loslegen.
Diese Unterlagen werden in der Regel benötigt:
das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA 1) sowie ein Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass; bei Reisepass meist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung). Wenn Sie keine EU-Staatsangehörigkeit haben, kann auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis nötig sein. Bei Unternehmen mit Registereintrag wird in der Regel ein aktueller Registerauszug verlangt (z. B. Handelsregister). Je nach Fall können weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel bei Handwerksbetrieben (Handwerkskarte/Meisterbrief) oder bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (die passende Erlaubnis).
Wichtig: Im Internet werben unseriöse Anbieter mit Gewerbeanmeldungen. Oftmals handelt es sich hier um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung an das Gewerbeamt leiten. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich daher immer direkt an das Gewerbeamt wenden.
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