Gewerbeamt Neubrandenburg

Gewerbeanmeldung-Check Diese drei Punkte sollten Sie vor der Gewerbeanmeldung klären – kostenlos und ohne Anmeldung
- Kein Gewerbe ohne Betriebshaftpflicht!Wichtig Rechtzeitig abschließen mit Gründernachlass. Die private Haftpflicht zahlt bei beruflichen Schäden nicht
- Fördermittel-Finder für Gründer Über 1.000 Zuschüsse & Startgeld – Ihre Vorauswahl in 2 Minuten
- Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung Nachzahlungen vermeiden und zwischen GKV & PKV wählen
So melden Sie Ihr Gewerbe in Neubrandenburg an
Wenn Sie in Neubrandenburg ein Gewerbe starten (z. B. ein Ladengeschäft, Handwerk oder eine andere gewerbliche Tätigkeit), müssen Sie die Tätigkeit zum Beginn anmelden. Zuständig ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, Bereich „Gefahrenabwehr, Gewerbe und Verkehrsaufsicht“, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg. Die Anmeldung ist persönlich möglich, aber auch schriftlich oder elektronisch.
Für die Gewerbeanmeldung nutzen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“ und füllen es vollständig aus.
Diese Unterlagen werden typischerweise benötigt:
ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass), das ausgefüllte Anmeldeformular und – falls jemand für Sie abgibt – eine Vollmacht. Bei Firmen oder Personengesellschaften wird in der Regel zusätzlich ein Handelsregisterauszug bzw. ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag verlangt. Bei bestimmten überwachungspflichtigen Gewerben können außerdem Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich sein.
Wichtig: Im Internet werben derzeit unseriöse Anbieter mit Dienstleistungen für Gewerbeanmeldungen. Oftmals handelt es sich hier um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung an das Gewerbeamt leiten. Um doppelte Koten zu vermeiden sollten sie sich daher immer direkt an das Gewerbeamt wenden.