Gewerbeamt Sindelfingen

Wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen oder eine gewerbliche Tätigkeit beginnen wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt der Stadt Sindelfingen anmelden. Zuständig ist das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt im Rathaus, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen. Dort können Sie persönlich vorsprechen oder Unterlagen auch per Post, Fax oder online einreichen.
Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das ausgefüllte Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1). Zusätzlich müssen bei juristischen Personen wie einer GmbH ein Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug mitgegeben werden. Melden Sie Ihr Gewerbe sofort zum Start Ihrer Tätigkeit an – eine verspätete Anzeige kann rechtliche Folgen haben. Bestimmte Tätigkeiten brauchen vorab besondere Erlaubnisse oder Nachweise (z. B. bei erlaubnispflichtigen Gewerben).
Wichtig: Immer selbst Kontakt zum Gewerbeamt aufnehmen, Kontaktdaten siehe unten. – Es gibt vermehrt Dienstleister, die mit Gewerbeanmeldung werben – hierbei entstehen oft unnötige Kosten zusätzlich zu denen des Gewerbeamtes.
Privat und geschäftlich trennen – mit dem passenden Geschäftskonto
Sie haben Ihr Gewerbe gerade angemeldet – oder stehen kurz davor? Dann ist ein eigenes Geschäftskonto der naheliegende nächste Schritt. Die meisten Banken untersagen die gewerbliche Nutzung privater Girokonten, und eine saubere Trennung erleichtert Ihnen Buchhaltung und Steuererklärung spürbar.
- Kostenlose Konten ab 0 €/Monat verfügbar
- Eröffnung online – in der Regel in wenigen Minuten
- Saubere Trennung von privat und geschäftlich – wichtig fürs Finanzamt
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