Erhöhung des Mindestlohns ab 2025: Was Selbstständige jetzt tun müssen

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Anpassung betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch viele Selbstständige, insbesondere diejenigen, die Minijobber beschäftigen oder mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten. Die Erhöhung bringt finanzielle Herausforderungen, aber auch Chancen für eine optimierte Personalplanung. Was Sie jetzt wissen und tun müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Was bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns für Selbstständige?

Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus:

  1. Steigende Personalkosten: Angenommen, ein Minijobber arbeitet bisher 43 Stunden im Monat für 12,41 Euro pro Stunde, ergibt sich ein monatlicher Lohn von 534,63 Euro. Mit dem neuen Mindestlohn von 12,82 Euro steigt der Lohn bei gleicher Arbeitszeit auf 551,26 Euro. Da die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro erhöht wird, können Sie die Arbeitszeit nahezu beibehalten, müssen aber mit höheren Kosten rechnen.

  2. Mehrkosten durch Sozialabgaben: Auch bei Minijobs gelten pauschale Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen, die auf den gestiegenen Lohn angewandt werden. Bei Teilzeit- oder Vollzeitkräften erhöhen sich die Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entsprechend.

  3. Dienstleister und Subunternehmer: Falls Sie mit externen Anbietern wie Reinigungskräften oder Handwerkern zusammenarbeiten, die ihre Preise an den gestiegenen Mindestlohn anpassen, können auch hier Mehrkosten entstehen. Ein Beispiel: Ein Reinigungsdienst berechnet aktuell 12,50 Euro pro Stunde. Wenn dieser Dienstleister künftig mindestens 12,82 Euro zahlt, könnten die Preise für Kunden auf 13,50 Euro oder mehr steigen.

 


Handlungsbedarf: Was Selbstständige jetzt tun sollten


1. Arbeitszeit und Aufgabenverteilung prüfen

Wenn Sie Minijobber beschäftigen, sollten Sie deren Arbeitszeiten an die neuen Verdienstgrenzen anpassen. Zum Beispiel:

  • Ein Minijobber darf bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten, um unter der neuen Grenze von 556 Euro zu bleiben.
  • Alternativ können Sie überlegen, den Mitarbeiter in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle zu überführen, falls regelmäßige Überstunden erforderlich sind.


Praxisbeispiel:
Ein Minijobber reinigt Ihre Büroräume bisher 10 Stunden pro Woche. Dies ergibt etwa 43 Stunden im Monat. Bei 12,82 Euro liegt der Lohn bei 551,26 Euro. Sollte der Mitarbeiter in Zukunft mehr Stunden benötigen, könnten Sie eine Teilzeitstelle einrichten, was allerdings höhere Sozialabgaben mit sich bringt.

 

2. Verträge aktualisieren

Überprüfen Sie bestehende Arbeitsverträge oder Dienstleistungsverträge. Diese sollten:

  • Den neuen Mindestlohn berücksichtigen.
  • Klare Regelungen zur Arbeitszeit und zur Vergütung enthalten.
  • Nach Möglichkeit variable Klauseln beinhalten, um künftige Mindestlohnerhöhungen automatisch anzupassen.


Praxisbeispiel:
In einem Werkvertrag mit einem externen Anbieter für IT-Support vereinbaren Sie eine jährliche Preisprüfung, um zukünftige Anpassungen wie Mindestlohnerhöhungen zu berücksichtigen. Dies schafft Planungssicherheit.

 

3. Preise kalkulieren und anpassen

Die höheren Personalkosten sollten Sie in Ihre Kalkulationen einfließen lassen, insbesondere wenn Sie Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Ermitteln Sie, wie sich die Kostensteigerung auf Ihre Marge auswirkt, und prüfen Sie, ob eine Preisanpassung notwendig ist.


Praxisbeispiel:
Sie betreiben eine kleine Bäckerei und beschäftigen drei Minijobber. Die Lohnerhöhung bedeutet zusätzliche monatliche Kosten von rund 100 Euro pro Mitarbeiter. Diese Mehrkosten könnten durch eine Preiserhöhung von 10 Cent pro Brötchen ausgeglichen werden.

 

4. Dokumentation sicherstellen

Der Gesetzgeber fordert, dass Arbeitszeiten und gezahlte Löhne dokumentiert werden, um die Einhaltung des Mindestlohns nachzuweisen. Führen Sie entsprechende Aufzeichnungen und archivieren Sie diese mindestens zwei Jahre.

Tipp: Nutzen Sie digitale Tools oder Apps zur Zeiterfassung, um Aufwand zu reduzieren und die Genauigkeit zu erhöhen. Wir empfehlen Ihnen diese hier*.

 

Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Hohe Bußgelder: Bis zu 500.000 Euro, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird.
  • Nachzahlungen: Arbeitnehmer können rückwirkend zu wenig gezahlte Löhne einfordern.
  • Reputationsverlust: Verstöße gegen den Mindestlohn können Ihrem Unternehmen schaden, insbesondere wenn diese öffentlich werden.

 

Fazit: Proaktive Planung zahlt sich aus

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro bringt Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten für Selbstständige mit sich. Mit einer durchdachten Personalplanung, aktualisierten Verträgen und angepassten Preisen können Sie die Auswirkungen der höheren Lohnkosten abfedern und gleichzeitig Ihre Mitarbeiter fair entlohnen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Strategien zu überprüfen und sich optimal auf das Jahr 2025 vorzubereiten.

 

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