Zweite Chance nicht nur für ältere Mitarbeiter: WeGebAU Zuschuss

Zahnräder mit Schriftzug Personalentwicklung

Unternehmen profitieren davon, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes möglichst genau entsprechen. Qualifizierung lautet das Zauberwort und das hat auch die Bundesregierung erkannt. Die Bundesagentur für Arbeit ist Ansprechpartner für das Förderprogramm „Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“, kurz WeGebAU genannt.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen auch von älteren Beschäftigten ab dem 45. Lebensjahr. Die Entgeltzahlung läuft während der Weiterbildung vollständig weiter. Die Veranstaltungen müssen Inhalte transportieren, die den Beschäftigten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anwenden können. Arbeitsplatzbezogene, individuelle Schulungsmaßnahmen und Qualifizierungsangebote sind nicht förderfähig.

Achtung: Geht es um eine Weiterbildung, die der Gesetzgeber vorschreibt, kann dieses Programm nicht beantragt werden!
 

Wie wird gefördert?

Das Programm besteht aus drei verschiedenen Kategorien, die sich wie folgt darstellen:
 

1. Zuschüsse für Beschäftigte von Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern (KMU = Kleine und mittlere Unternehmen)

Aus dem Programm werden Lehrgangs kostet teilweise erstattet. Außerdem fließen Zuschüsse für weitere anfallende Kosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten. Gefördert werden Weiterbildungen, die in einer externen Einrichtung, also nicht in Haus, durchgeführt werden. Aus dieser Kategorie können Unternehmen auch für jüngere Arbeitnehmer Zuschüsse beantragen. Allerdings müssen sie mindestens 50 % der Kosten selbst stemmen.

Besonderes Plus: hat Ihr Betrieb maximal 9 Beschäftigte, können Sie einen Antrag auf volle Übernahme der Weiterbildungskostenstellen. Das gilt für Weiterbildungen von Beschäftigten jeden Alters.
 

2. Zuschüsse für abschlussbezogene Weiterbildungen gering qualifizierter Beschäftigter

Wenn in Ihrem Unternehmen

  • Mitarbeiter ohne Berufsabschluss beschäftigt sind oder
  • Mitarbeiter mit einem Berufsanschluss ungelernte Tätigkeiten verrichten (Mindestdauer vier Jahre) und den eindeutig erlernten Beruf dabei nicht ausüben,

dann ist für Sie die 2. Kategorie der richtige Zugang zum Fördertopf. Gefördert werden Maßnahmen, die dem Betroffenen Mitarbeitern einen anerkannten Berufsabschluss ermöglichen. Förderfähig sind Umschulungen, vorbereitende Lehrgänge und Prüfungen mit dem Ziel eines Berufsabschlusses. Erstattungsfähig sind Kosten, die für den Lehrgang anfallen. Außerdem werden zum Beispiel auch Fahrtkosten bezuschusst.

Besonderer Anreiz für erfolgreiche Teilnehmer: In dieser Kategorie können Arbeitnehmer Prämien einstreichen. Bestehen Sie die Zwischenprüfung erfolgreich, winken 1.000 €. Schaffen Sie die Abschlussprüfung, sind sogar 1.500 € drin. Das Unternehmen profitiert von einem Arbeitsentgeltzuschuss und Zuschüsse für die aufzuwendenden Sozialversicherungsbeiträge.
 

3. Zuschüsse für Teilqualifizierungen

Nicht jeder ungelernte Mitarbeiter traut sich zu, auf Anhieb einen Berufsabschluss zu erreichen. Diese Gruppe gering qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird in kleineren Schritten gefördert. In der 3. Kategorie werden Teilqualifizierungen unterstützt, die als Zwischenschritte auf dem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss einzustufen sind.

Ausbildungen, die modular aufgebaut sind und über die Mitarbeiter nach Abschluss mehrerer Module und einer Externenprüfung einen teilqualifizierten Abschluss in Händen halten, auf den sie einen anerkannten Ausbildungsberuf aufbauen können, erhalten die Kosten für den Lehrgang sowie für Fahrtkosten und andere Weiterbildungskosten zurück.

Auch in der 3. Kategorie gibt es den besonderen Anreiz in Form einer Geldprämie: Wer die sogenannte Externen-/Nichtschülerprüfung erfolgreich abschließt, kann eine Prämie in Höhe von 1.500 € einstreichen. Das gilt für alle Weiterbildungen, die ab dem 1. August 2016 begonnen haben.

Ihr Unternehmen erhält dafür, dass es auf dem Mitarbeiter während der Zeit der Ausbildung verzichten muss, einen Zuschuss zum weiter zu bezahlenden Arbeitsentgelt und zu den anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen.
 

Arbeitsagentur bietet ausführliche Beratung für Arbeitgeber an

Falls Sie grundsätzlich daran interessiert sind, unqualifizierte Mitarbeiter zu qualifizierten Mitarbeitern mit langfristiger Perspektive in Ihrem Unternehmen zu machen, dann sollten Sie Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit am Ort aufnehmen. Die zuständigen Mitarbeiter werden Ihnen die nötigen Voraussetzungen erläutern und alles Weitere im Detail mit ihnen besprechen. Informieren Sie sich – es kann sich langfristig für Sie auszahlen.

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