Gewerbe anmelden in Freiburg

Wenn Sie in Freiburg ein Gewerbe anmelden möchten, ist dafür das Gewerbeamt der Stadt Freiburg zuständig. Maßgeblich ist der Ort, an dem sich Ihre Betriebsstätte oder Ihr Geschäftssitz befindet. Die Gewerbeanmeldung kann persönlich bei der Stadt, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Freiburg erfolgen. Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung. Abhängig von der Art Ihrer Tätigkeit können zusätzlich besondere Erlaubnisse oder Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel bei erlaubnispflichtigen Gewerben.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über die Gewerbeanmeldung. Die Stadt informiert anschließend automatisch weitere Stellen, etwa das Finanzamt.
Wichtiger Hinweis: Nehmen Sie immer selbst Kontakt zum zuständigen Gewerbeamt auf. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Es gibt zunehmend Dienstleister, die mit der Gewerbeanmeldung werben. Dabei entstehen häufig unnötige zusätzliche Kosten, die über die eigentliche Anmeldung beim Gewerbeamt hinausgehen.
Das passiert mit Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!
Mit der Gewerbeanmeldung endet in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht. Als Selbstständiger müssen Sie Ihre Krankenversicherung künftig selbst regeln. Je nach Versicherungsform unterscheiden sich Beiträge, Leistungen und mögliche Nachzahlungen deutlich.