Kleinunternehmer-Rechner

Sie wollen sich selbstständig machen bzw. ein Unternehmen gründen? Mit Blick auf die Umsatzsteuerpflicht können Sie hier nachrechnen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen können. Liegen die Umsätze in den ersten Geschäftsjahren unter einer bestimmten Grenze, kann auf den Ausweis von Umsatzsteuern auf Rechnungen verzichtet werden. Hier können Sie mit wenigen Angaben unbürokratisch und kostenlos testen, ob die Kleinunternehmerregelung für Ihre Existenzgründung in Frage kommt.
 

Wie viel steuerfrei als Kleinunternehmer?

Wann wird man Kleinunternehmer? Liegen die Umsätze in Jahr 1 unter 22.000 Euro und in Jahr 2 nicht über 50.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 19 UStG festgeschrieben. Hierbei handelt es sich um die aktuellen gesetzlichen Grenzen, die zuletzt Anfang 2020 angehoben wurden (für Jahr 1 von 17.500 auf nun 22.000 Euro). Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, nicht auf etwaige Gewerbesteuer und vor allem Einkommenssteuer. Im zweiten Geschäftsjahr kann trotz Kleinunternehmerregelung die Pflicht bestehen, Gewerbesteuer abzuführen.
 

Wie wird man Kleinunternehmer?

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung der Geschäftstätigkeit können Gründer die Option der Kleinunternehmerregelung wählen. Diese Entscheidung ist für 5 Jahre bindend. Zu beachten ist aber: Überschreiten die Umsätze die genannten Grenzen, greift automatisch die Pflicht, Umsatzsteuer abzuführen. Das Finanzamt wird keine gesonderte Aufforderung schicken! Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung müssen Unternehmer also die Umsätze immer im Blick haben!
 

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?

 

 

 

 

 


Welche Angaben brauche ich für den Kleinunternehmer Rechner?

Maßgeblich sind die erwarteten Umsätze für das Geschäftsjahr, die einzutragen sind. Die Gründung kann mit dem Monat präzisiert werden, sodass die Umsätze bis dato für das Jahr entsprechend berücksichtigt werden können. Anzugeben ist, ob Sie Existenzgründer sind oder nicht. Falls ja, gelten die Umsätze für das erste Geschäftsjahr. Falls Sie nein anklicken, sind vorherige Umsätze für die Einschätzung zur Kleinunternehmerregelung relevant. Sie müssen in diesem Fall auch die Vorjahresumsätze eingeben, um zu einer aussagekräftigen Gesamteinschätzung zu kommen.
 

Was zeigt der Kleinunternehmer Rechner im Ergebnis?

Als Ergebnis zeigt der Rechner, ob Sie Kleinunternehmer gemäß Paragraf 19 UStG sind oder nicht. Beachten Sie, dass aufgrund von Umsatzprognosen keine endgültige Festlegung möglich ist. Sie können sich mit Blick auf Rechts- und Planungssicherheit nicht auf das Ergebnis verlassen. Denn überschreiten Sie mit Ihren Umsätzen die Grenze von 22.000 oder 50.000 Euro, sind Sie kein Kleinunternehmer mehr.
 

Kein starres Ergebnis: Umsatzgrenzen im Blick behalten!

Wie oben angedeutet, sollten Sie sehr genau Buch über die Umsätze führen und die einzuhaltenden Grenzen stets im Auge behalten. Wer das nicht will, kann sich auch unterhalb der Grenze von 22.000 Euro für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Das bringt den großen Vorteil der Berechtigung zum Vorsteuerabzug mit. Für nicht einkaufintensive Geschäftsmodelle mit überwiegend Privatkunden kann der günstigere Endpreis hingegen zu einem großen Vorteil der Kleinunternehmerregelung werden.

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