Außergewöhnliche Belastungen Rechner

Definitionsgemäß handelt es sich im Steuerrecht um außergewöhnliche Belastungen, wenn zwangsläufig höhere Aufwendungen in einem Steuerjahr entstehen als für die Mehrheit anderer Steuerzahler in ähnlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Solche Ausgaben können als zwangsläufig angesehen werden, da sie sich aus rechtlichen oder sittlichen Gründen eigentlich nicht vermeiden lassen. Aus den Lebensumständen heraus müssen die Aufwendungen also notwendig sein, wobei sie einen angemessenen Betrag nicht überschreiten dürfen. Paragraf 33 des Einkommenssteuergesetzes beinhaltet eine präzise Definition des hier vorgestellten steuerlichen Sachverhaltes. Besondere Fälle bzw. die Pauschalbeträge für Hinterbliebene, Menschen mit Behinderungen und Pflegepersonen werden in Teil b des angeführten Paragrafen erläutert. Außergewöhnliche Belastungen können die zu zahlende Steuerlast mindern, wobei jedoch nicht die gesamte bzw. tatsächliche Höhe in Abzug gebracht werden kann, sondern nur ein Teil der gesamten Aufwendungen. Der hier nutzbare Rechner erlaubt es, sich diesbezüglich schnell einen Überblick zu verschaffen.

 

Zumutbare Belastungen als wichtige rechnerische Größe

Im Gesetzestext ist die Rede von so genannten zumutbaren Belastungen. Sofern diese Grenze nicht erreicht wird, kann keine steuerliche Entlastung wirksam werden. Die Grenze der individuellen Zumutbarkeit ermittelt das zuständige Finanzamt, wobei vor allem die Anzahl der Kinder und der Familienstand berücksichtigt werden. Zudem wird zwischen dem Grund- und Splittingtarif unterschieden. Ein Beispiel: Bei einem Einkommen zwischen 15.340 Euro und 51.130 Euro werden bei einem Steuerzahler ohne Kinder nach dem Grundtarif 6 % des Einkommens als zumutbar angesehen. Sollten die tatsächlichen Kosten für außergewöhnliche Belastungen höher ausfallen, so kann nur das steuerlich geltend gemacht werden, was abzüglich der 6 % an Mehrbelastung übrig bleibt.
 

Welche Kostenarten sind bei der Steuererklärung abziehbar?

Typischerweise gehören Krankheitskosten, Pflegekosten, Wiederbeschaffungskosten, Kosten für Bestattungen und Unterhaltsleistungen zum anerkannten Bereich der außergewöhnlichen Belastungen. Auch eine Sanierung des Eigenheimes aufgrund einer Krankheit kann in diesen Bereich fallen und steuerrechtlich wirksam werden. Menschen mit Behinderung können selber entscheiden, ob die dadurch entstehenden Kosten einzeln nachgewiesen werden oder mit einem Pauschalbetrag versehen werden sollen. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 95 und 100 % liegt der aktuelle Pauschalbetrag bei 1.420 Euro. Im Kontext der Krankheitskosten sei noch erwähnt, dass auch alternative Heilmethoden außergewöhnliche Belastungen darstellen können, wenn der behandelnde Arzt sie ausdrücklich verordnet hat.
 

Außergewöhnliche Belastungen müssen geltend gemacht werden

In diesem Sinne können solche steuerlichen Erleichterungen nur auf Antrag genutzt werden, wobei die Steuererklärung quasi als formaler Antrag zu sehen ist. Insofern macht es Sinn, rechtzeitig eine entsprechende Kostenaufstellung in Angriff zu nehmen. Der hier nutzbare außergewöhnliche Belastungen Rechner erlaubt es, etwaige Steuereinsparungen abschätzen zu können.
 

Außergewöhnliche Belastungen und deren Auswirkungen hier berechnen

Wer den hier zugänglichen außergewöhnliche Belastungen Rechner nutzt, kann sich schnell einen aussagekräftigen Überblick über die mögliche Steuerersparnis verschaffen. Zunächst ist die Höhe der Belastungen anzugeben. Neben dem Steuerjahr ist das Bruttojahreseinkommen als zentrale Berechnungsgröße anzugeben. Schließlich sind noch Angaben zur Kirchensteuer und zum Familienstand nötig, um eine individualisierte Rechnung mit aussagekräftigen Ergebnissen zu starten. Die Berechnung zeigt in übersichtlicher und ferner grafisch unterstützter Form, wie hoch die Summe der absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen ist. Je nachdem, wie die Parameter gewählt werden, erscheint beispielsweise ein Ergebnis, das den Grund- und Splittingtarif direkt gegenüberstellt. Von zentralem Interesse ist die mögliche Steuerersparnis, die ganz am Ende erscheint. Hier zeigt sich in aller Regel, dass sich die Beschäftigung mit diesem Kapitel der Steuererklärung buchstäblich lohnen kann. Natürlich wird die oben angesprochene zumutbare Belastung mit Blick auf die persönlichen Lebensverhältnisse bei der Berechnung berücksichtigt.
 

Steuern konsequent sparen: der außergewöhnliche Belastungen Rechner zeigt einen aussagekräftigen Betrag an

  • kostenlose und einfache Nutzung, nur wenige Angaben sind notwendig
  • neben der praktischen Berechnungsfunktion stehen auch fachliche Informationen bereit (Klick auf die Information-Buttons)
  • keine komplizierte Rechnerei: zumutbare Belastungen werden anhand der persönlichen Parameter automatisch berücksichtigt
  • hohes Maß an Individualisierbarkeit und somit Aussagekraft durch die Berücksichtigung des Familienstandes

 Titelbild: © Zerbor - fotolia.com

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