Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber

Würfel auf Münzen mit Aufschrift Kurzarbeitergeld

Plötzlich brechen die Aufträge im Unternehmen weg, die Liquidität ist schnell gefährdet. Im schlimmsten Fall kann die Auftragslage sogar so schlecht sein, dass Mitarbeiter nicht mehr im vollem Umfang beschäftigt werden können. Klar ist, dass die Personalkosten als größter Block in den meisten Unternehmen aber weiter laufen. Mit dem Kurzarbeitergeld können Arbeitgeber eine Option nutzen, um in Krisenzeiten die Personalkosten zu senken und gleichzeitig Personal halten zu können. Der hier nutzbare Rechner zeigt konkret, wie die Beantragung von Kurzarbeitergeld den Betrieb finanziell entlasten kann.

Kurzarbeitergeld, was heißt das für Arbeitgeber?

Wenn die wirtschaftliche Lage schlecht ist und die Aufträge wegbrechen, können Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden. Durch eine Erleichterung der Regelungen durch die Corona-Krise muss der Ausfall der Beschäftigungszeit bei mindestens 10 % liegen (ansonsten sind es 33 %). Die Bundesagentur für Arbeit definiert Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für durch Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Arbeitgeber werden bei den Personalkosten in Krisenzeiten entlastet, sodass Mitarbeiter nicht sofort gekündigt werden muss. Auch wenn die Umsätze eingebrochen sind, so sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, an der Wiederherstellung der Vollbeschäftigung zu arbeiten. Es handelt sich also nicht um einen Freifahrtschein, eine wirtschaftliche Krise einfach passiv auszusitzen. Das kann auch nicht im Sinne des Unternehmertums sein.

 

In Krisenzeiten ist Kurzarbeitergeld ein vielversprechende Option

In der Wirtschaftskrise 2008/09, als das Bruttoinlandsprodukt um 5,7 % eingebrochen ist, kam in Deutschland Kurzarbeitergeld erfolgreich zum Einsatz. Viele Betriebe nutzten es, um die Auftragsflaute zu überwinden und Personal halten zu können. Betriebswirtschaftlicher Hintergrund ist, dass die Personalkosten in vielen Betrieben den größten Block ausmachen. Dieser wiegt bei einbrechenden Umsätze sehr schwer. Kurzarbeitergeld ist für Arbeitgeber eine Option, diesen Block senken und so die Liquidität verbessern zu können. In Zeiten des akuten Fachkräftemangels erscheint es zudem sehr wichtig, Fachkräfte auch in Krisensituationen im Betrieb zu halten. So kann der Betrieb all seine Ressourcen wieder hochfahren, wenn die Konjunktur anspringt oder aber die Krise in der jeweiligen Branche überwunden ist. In der Corona-Krise haben hunderttausende Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragt, um Personal halten zu können. Bevor Selbstständige in ihrer Funktion als Arbeitgeber Personal betriebsbedingt entlassen müssen, sollten sie immer erst Kurzarbeitergeld als Option prüfen.
 

Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber: Alles Wichtige auf einen Blick

Mit der Corona-Krise sind einige Erleichterungen für Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden, die zunächst bis Ende 2021 gelten sollen. Es ist davon auszugehen, dass danach wieder die bisherigen Bedingungen gelten. Dies können auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter dem Thema ‚Kurzarbeitergeld‘ detailliert nachvollzogen werden.

  • Voraussetzung für Kurzarbeit: Wie viel Arbeit muss weggefallen sein?

Bis März 2020 musste für Kurzarbeit ein Drittel der Arbeit im Betrieb ausfallen. Seit der akuten Corona-Krise reichen 10 % für die Beantragung von Kurzarbeitergeld.

  • Bezugsdauer: Wie lange kann Kurzarbeitergeld genutzt werden?

Bisher konnte Kurzarbeitergeld im Betrieb für maximal 12 Monate genutzt werden. Durch die Entwicklungen rund um das Coronavirus ist die Dauer auf bis zu 24 Monaten ausgeweitet worden

  • Welche Entlastung können Arbeitgeber durch Kurzarbeit nutzen?

Mussten Arbeitgeber die Kosten für die Sozialversicherung bis dato alleine tragen, so können sie nun vollständige oder teilweise durch den Staat übernommen werden.

  • Was ist im Betrieb nach der Beantragung von Kurzarbeit zu tun?

Wenn Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen, müssen sie dennoch alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Vollbeschäftigung wieder zu ermöglichen (soweit dies in ihrer Macht liegt).
 

Personalkosten senken: Wie Kurzarbeitergeld berechnen?

Mit dem hier nutzbaren Kurzarbeitergeld Kosten-Rechner können Arbeitgeber mit wenigen Angaben berechnen, wie viel sie pro Mitarbeiter in Krisenzeiten einsparen können. Generell richtet sich das Kurarbeitergeld nach dem so genannten Netto-Entgeltausfall. In Kurzarbeit beschäftigte Mitarbeiter erhalten 60 % dieses pauschalierten Netto-Entgelts. Bei einem Kind im Haushalt steigt das Kurzarbeitergeld auf 67 %.
 

Kurzarbeitergeld-Rechner nutzen & belastbare Zahlen erhalten

Arbeitgeber bzw. Unternehmer brauchen gerade in Krisenzeiten für die Planung und zu treffende Entscheidungen aussagekräftige Zahlen. Insofern kann der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigen, welche Einsparungen durch die Beantragung dieser staatlichen Leistung möglich sind. Es lässt sich so zahlenbasiert nachvollziehen, wie sich der Kostenblock ‚Personal‘ ohne Entlassungen senken lässt.
 

Welche Angaben sind für den Kurzarbeitergeld-Rechner notwendig?

Abgesehen vom Steuerjahr und persönlichen Steuermerkmalen des Arbeitnehmers müssen das reguläre und das reduzierte Bruttogehalt eingegeben werden. Ein Klick auf den jeweiligen Fragenzeichen-Button ist hilfreich, um wichtige Fragen zu allen Begriffen klären zu können.

Im Ergebnis zeigt der Rechner für Kurzarbeitergeld Arbeitgebern, mit welchen Gesamtbelastung sie nachher zu rechnen haben. Durch den Vergleich von vorher und nachher lässt sich die prozentuale Einsparung an Personalkosten exakt beziffern. Der Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber berücksichtigt explizit auch die neuen gesetzlichen Regelungen bzw. Lockerungen durch das Coronavirus. Im Rechner bzw. Ergebnis werden die zusätzlichen Einsparpotenziale als ‚Corona-Lockerung‘ ausgewiesen. Die Einsparpotenziale werden in vielen Fällen zeigen, dass Kündigungen im großen Stil vorerst nicht notwendig sind, wenn auf dieses Instrument zurückgegriffen wird.
 

Voraussetzungen: Als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen

Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können, müssen dringende wirtschaftliche bzw. betriebliche Gründe vorliegen. Betriebe müssen einen erheblichen Ausfall von Aufträgen zu beklagen haben. Es ist ausdrücklich nicht möglich, finanzielle Verluste im Unternehmen durch Kurzarbeit auszugleichen. Auch unabwendbare Ereignisse wie behördliche Auflagen, Brände, Unwetterschäden oder das Ausbleiben von Zulieferungen können sich in der Praxis als Gründe für die Beantragung von Kurzarbeitergeld erweisen.
 

Gut zu wissen: Regeln für Kurzarbeitergeld in Unternehmen

Generell ist Kurzarbeit zu unterbrechen, wenn die Auftragslage sich wieder deutlich verbessert. Monate, die nicht beansprucht wurden, können zu einer Verlängerung des Anspruchs über die Zeitdauer hinaus führen. Durch die Corona-Krise ist zeitweise die Erleichterung für Arbeitgeber nutzbar, da teilweise oder auch komplett auf den Abbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet werden kann. Wird Kurzarbeitergeld um mehr als 3 Monate unterbrochen, so ist eine erneute Anzeige gegenüber der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Normalerweise greift das Kurzarbeitergeld nicht für Leiharbeitnehmer. Diese Regelung ist im Zuge der Corona-Krise ebenfalls gelockert worden, sodass sich für Arbeitgeber noch flexiblere Handlungsmöglichkeiten ergeben.
 

Zusammenfassung & FAQ zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber

Wie Kurzarbeitergeld als Arbeitgeber berechnen?

Mit dem hier nutzbaren Rechner reichen wenige Angaben aus, um das Einsparpotenzial prozentual beziffern zu können (so genannte Corona-Lockerungen lassen sich explizit berücksichtigen).
 

Wo Kurzarbeitergeld beantragen?

Kurzarbeitergeld ist direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen, wobei dieses betriebliche Kriseninstrument sehr flexibel eingebunden werden kann. Wie Kurzarbeitergeld anzeigen? Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld online beantragen (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall), um in akuten Krisensituationen schnell handlungsfähig zu sein.
 

Muss ich als Arbeitgeber für den ganzen Betrieb Kurzarbeit anmelden?

Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, auf dieses Instrument zunächst nur für einzelne Abteilungen oder auch Mitarbeiter in kleinen Unternehmen zurückzugreifen. Das erhöht generell die Handlungsflexibilität in Krisensituationen.
 

Müssen alle Beschäftigen ihre Arbeitszeit um den gleichen Prozentsatz reduzieren?

Nein, auch hier lassen sich je nach Betrieb und Struktur individuelle Lösungen finden. Zu prüfen ist im Einzelfall, ob die getroffene Regelung für Kurzarbeitergelt mit etwaigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kompatibel ist.
 

Kann bei Kurzarbeitergeld die Arbeit komplett eingestellt werden?

Die konkrete Auftragslage im Unternehmen bestimmt, ob sich der Arbeitsausfall wöchentlich in Stunden, Tagen oder sogar Wochen bemisst. Bei einer komplett wegbrechenden Auftragslage, wie sie viele Branchen durch das Coronavirus zu beklagen hatten, kommt auch das Kurzarbeitergeld null in Betracht. Der Arbeitsausfall beträgt dann 100 %. Mit dem hier vorgestellten Kurzarbeitergeld-Rechner können Arbeitgeber diesen Fall ebenfalls mit konkreten Zahlen durchrechnen. Beim reduzierten Brutto ist dann der Wert Null einzugeben.

Trotz Kurzarbeitergeld kündigen/gekündigt werden?

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld können betroffene Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht gekündigt werden. Ziel dieses Instruments ist es ja gerade, Arbeitsplätze zu erhalten, indem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum ihre Personalkosten senken können. Die Bundesagentur kann jedoch Maßnahmen bzw. Schulungen für Mitarbeiter anordnen. Das Kündigungsrecht für Arbeitnehmer bleibt durch den Bezug von Kurzarbeitergeld unberührt.

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