Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber

Würfel auf Münzen mit Aufschrift Kurzarbeitergeld

Plötzlich brechen die Aufträge im Unternehmen weg, die Liquidität ist schnell gefährdet. Im schlimmsten Fall kann die Auftragslage sogar so schlecht sein, dass Mitarbeiter nicht mehr im vollem Umfang beschäftigt werden können. Klar ist, dass die Personalkosten als größter Block in den meisten Unternehmen aber weiter laufen. Mit dem Kurzarbeitergeld können Arbeitgeber eine Option nutzen, um in Krisenzeiten die Personalkosten zu senken und gleichzeitig Personal halten zu können. Der hier nutzbare Rechner zeigt konkret, wie die Beantragung von Kurzarbeitergeld den Betrieb finanziell entlasten kann.

 

Kurzarbeitergeld, was heißt das für Arbeitgeber?

Wenn die wirtschaftliche Lage schlecht ist und die Aufträge wegbrechen, können Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden. Durch eine Erleichterung der Regelungen durch die Corona-Krise muss der Ausfall der Beschäftigungszeit bei mindestens 10 % liegen (ansonsten sind es 33 %). Die Bundesagentur für Arbeit definiert Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für durch Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Arbeitgeber werden bei den Personalkosten in Krisenzeiten entlastet, sodass Mitarbeiter nicht sofort gekündigt werden muss. Auch wenn die Umsätze eingebrochen sind, so sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, an der Wiederherstellung der Vollbeschäftigung zu arbeiten. Es handelt sich also nicht um einen Freifahrtschein, eine wirtschaftliche Krise einfach passiv auszusitzen. Das kann auch nicht im Sinne des Unternehmertums sein.

 

In Krisenzeiten bleibt Kurzarbeitergeld eine vielversprechende Option

Kurzarbeitergeld hat sich in der Vergangenheit mehrfach als effektives Instrument bewährt, um Unternehmen durch wirtschaftlich schwierige Zeiten zu führen. In der Wirtschaftskrise 2008/09, als das Bruttoinlandsprodukt um 5,7 % einbrach, nutzten zahlreiche Betriebe Kurzarbeitergeld, um Personal zu halten und die Auftragsflaute zu überstehen.

Auch in der Corona-Krise war Kurzarbeitergeld ein zentrales Mittel, um den massiven wirtschaftlichen Einbruch abzufedern. Über hunderttausende Unternehmen beantragten diese Unterstützung, um ihre Belegschaft zu sichern. Der betriebswirtschaftliche Hintergrund bleibt unverändert: Personalkosten stellen in vielen Betrieben den größten Kostenblock dar, der bei sinkenden Umsätzen eine erhebliche Belastung für die Liquidität bedeutet.

Gerade in Zeiten des akuten Fachkräftemangels hat Kurzarbeitergeld an Bedeutung gewonnen. Es ermöglicht Betrieben, qualifizierte Mitarbeiter auch in Krisenzeiten zu halten und so die Voraussetzungen für einen schnellen Wiederaufbau nach der Krise zu schaffen. Dies ist essenziell, wenn die Konjunktur wieder anspringt oder eine branchenspezifische Krise überwunden wird.

Auch 2025 gilt: Bevor Selbstständige oder Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, sollten sie immer zuerst die Möglichkeit prüfen, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Dieses Instrument bleibt eine verlässliche Option, um wirtschaftliche Stabilität und Fachkräfte im Unternehmen zu sichern.
 


Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber: Alles Wichtige auf einen Blick (Stand 2025)

Mit den Erfahrungen aus der Corona-Krise wurden Regelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise angepasst und in die regulären Gesetze integriert. Die aktuellen Bestimmungen können auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter dem Thema „Kurzarbeitergeld“ eingesehen werden.
 

Voraussetzung für Kurzarbeit: Wie viel Arbeit muss weggefallen sein?

Seit den Sonderregelungen während der Corona-Krise reicht weiterhin ein Arbeitsausfall von 10 % der Belegschaft, um Kurzarbeitergeld zu beantragen. Diese Regelung wurde dauerhaft beibehalten, um Unternehmen mehr Flexibilität in Krisenzeiten zu ermöglichen.
 

Bezugsdauer: Wie lange kann Kurzarbeitergeld genutzt werden?

Die Bezugsdauer beträgt regulär 12 Monate. In besonderen Krisensituationen kann sie auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn dies durch eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung beschlossen wird. Derzeit gilt die reguläre Bezugsdauer.
 

Welche Entlastung können Arbeitgeber durch Kurzarbeit nutzen?

Arbeitgeber können weiterhin Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen nutzen. Aktuell werden die Beiträge zu 50 % vom Staat übernommen, sofern die betroffenen Mitarbeiter an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, sogar zu 100 %.
 

Was ist im Betrieb nach der Beantragung von Kurzarbeit zu tun?

Arbeitgeber sind verpflichtet, trotz Kurzarbeit alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vollbeschäftigung im Betrieb wiederherzustellen. Dazu gehört auch, aktiv nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten oder Aufträgen zu suchen.

Diese Regelungen bieten Unternehmen auch 2025 eine verlässliche Grundlage, um wirtschaftliche Schwankungen abzufedern.
 

 

Personalkosten senken: Wie Kurzarbeitergeld berechnen?

Mit dem Kurzarbeitergeld-Kosten-Rechner können Arbeitgeber auch 2025 unkompliziert berechnen, wie viel sie pro Mitarbeiter in Krisenzeiten einsparen können. Der Rechner erfordert nur wenige Angaben und bietet eine schnelle Übersicht über die potenziellen Einsparungen.

Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem sogenannten Netto-Entgeltausfall. Mitarbeiter, die in Kurzarbeit beschäftigt sind, erhalten in der Regel 60 % des pauschalierten Netto-Entgelts. Für Mitarbeiter mit mindestens einem Kind im Haushalt erhöht sich der Satz auf 67 %. Diese Regelung stellt sicher, dass Mitarbeiter während der Kurzarbeit finanziell unterstützt werden, während Arbeitgeber ihre Personalkosten erheblich reduzieren können.

Der Rechner ist ein praktisches Tool, um finanzielle Planungen in Krisenzeiten zu erleichtern und schnell eine Entscheidung über den Einsatz von Kurzarbeit zu treffen.


 

Kurzarbeitergeld-Rechner nutzen & belastbare Zahlen erhalten

Arbeitgeber bzw. Unternehmer brauchen gerade in Krisenzeiten für die Planung und zu treffende Entscheidungen aussagekräftige Zahlen. Insofern kann der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigen, welche Einsparungen durch die Beantragung dieser staatlichen Leistung möglich sind. Es lässt sich so zahlenbasiert nachvollziehen, wie sich der Kostenblock ‚Personal‘ ohne Entlassungen senken lässt.
 

Welche Angaben sind für den Kurzarbeitergeld-Rechner notwendig?

Abgesehen vom Steuerjahr und persönlichen Steuermerkmalen des Arbeitnehmers müssen das reguläre und das reduzierte Bruttogehalt eingegeben werden. Ein Klick auf den jeweiligen Fragenzeichen-Button ist hilfreich, um wichtige Fragen zu allen Begriffen klären zu können.

Im Ergebnis zeigt der Rechner für Kurzarbeitergeld Arbeitgebern, mit welchen Gesamtbelastung sie nachher zu rechnen haben. Durch den Vergleich von vorher und nachher lässt sich die prozentuale Einsparung an Personalkosten exakt beziffern. Der Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber berücksichtigt explizit auch die neuen gesetzlichen Regelungen bzw. Lockerungen durch das Coronavirus. Im Rechner bzw. Ergebnis werden die zusätzlichen Einsparpotenziale als ‚Corona-Lockerung‘ ausgewiesen. Die Einsparpotenziale werden in vielen Fällen zeigen, dass Kündigungen im großen Stil vorerst nicht notwendig sind, wenn auf dieses Instrument zurückgegriffen wird.
 


Was müssen Arbeitgeber bei Kurzarbeit veranlassen?

Arbeitgeber tragen die Verantwortung, den Prozess der Kurzarbeit ordnungsgemäß einzuleiten und durchzuführen. Dazu gehören folgende Schritte:

  1. Arbeitsausfall anzeigen
    Arbeitgeber müssen den Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Dies kann online oder schriftlich erfolgen. Hierfür sind genaue Angaben zur Ursache, zum Umfang des Arbeitsausfalls und zu den betroffenen Mitarbeitern erforderlich.

  2. Vereinbarung mit den Mitarbeitern
    Kurzarbeit kann nicht einseitig angeordnet werden. Arbeitgeber müssen entweder eine betriebliche Vereinbarung (z. B. mit dem Betriebsrat) abschließen oder die Zustimmung der einzelnen Mitarbeiter einholen, wenn keine vertraglichen Regelungen zur Kurzarbeit bestehen.

  3. Arbeitszeitnachweise führen
    Während der Kurzarbeit müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden. Diese Nachweise sind Grundlage für die spätere Erstattung des Kurzarbeitergeldes.

  4. Gehaltsabrechnungen anpassen
    Arbeitgeber müssen die Löhne entsprechend des Kurzarbeitergeldes anpassen und auszahlen. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber vorfinanziert und im Nachgang von der Agentur für Arbeit erstattet.

  5. Erstattung des Kurzarbeitergeldes beantragen
    Nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums muss der Arbeitgeber den Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit einreichen. Dies geschieht in der Regel über das Online-Portal, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen wie Lohnabrechnungen und Arbeitszeitaufstellungen.

  6. Information und Kommunikation
    Arbeitgeber sollten die Belegschaft regelmäßig über den Stand der Kurzarbeit informieren und transparent über die nächsten Schritte kommunizieren, um Vertrauen und Motivation aufrechtzuerhalten.

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