Abschreibungsrechner

Wer sich selbstständig machen möchte und je nach Art des Geschäftsbetriebes ein Gewerbe anmelden muss, wird sich auf dem Gebiet der Buchhaltung mit Abschreibungen auseinandersetzen müssen. Abschreibungen betreffen vor allem solche Unternehmen, in denen Maschinen oder Fahrzeuge eingesetzt werden. Mit Abschreibungen wird der Wertverlust in Bezug auf die Abnutzung des Betriebsvermögens erfasst. Maßgebend sind die AfA-Listen (Abschreibung für Abnutzung), die den zeitlichen Rahmen je nach Abschreibungsgegenstand vorgeben. In puncto Rahmenbedingungen ist das geltende Steuerrecht zu beachten, demzufolge Abschreibungen zwingend vorzunehmen sind. Eine Grundvoraussetzung dazu ist natürlich, dass das relevante Unternehmensvermögen im Rahmen des Jahresabschlusses bzw. bei eingetragenen Kaufleuten im Zuge der Steuererklärung erfasst wird. Der hier schnell und kostenlos nutzbare Abschreibungsrechner zeigt, welche konkreten Werte buchhalterisch anzusetzen sind. Die Ergebnisse bzw. Summen der Abschreibungen stellen aus Sicht der Buchhaltung einen Aufwand dar, der den Gewinn mindert. Insofern hilft der Abschreibungsrechner dabei, bei der Gewinnermittlung alle relevanten Aufwandsarten durch Abschreibungen zu erfassen.

 

Kompaktes Praxiswissen: Grundregeln für vorzunehmende Abschreibungen

Als Faustregel gilt, dass sämtliche Anschaffungskosten mit einem Wert von aktuell über 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) über den Zeitraum der Nutzung regelmäßig abgeschrieben werden müssen. Geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG) können in der Regel sofort vollständig abgesetzt werden, sofern ihr Wert nicht über 410 Euro liegt. Bis zu einer Grenze von 1.000 Euro sind in diesem Sinne so genannte Pool-Abschreibungen (Sammelabschreibungen) möglich. Auszugehen ist dabei stets vom Netto-Anschaffungspreis. Anschaffungen, die einen Wert unter 150 Euro haben, werden in der Regel nicht zu den geringfügigen Wirtschaftsgütern gezählt. Solche Kosten werden üblicherweise direkt als Betriebsausgaben abgesetzt.
 

Die zu wählende Abschreibungsmethode

Man spricht in der großen Mehrheit der Fälle von der linearen Abschreibung, wobei die angesprochenen AfA-Listen gewohnheitsrechtliche Hinweise in Bezug auf die anzusetzende Dauer der Abschreibung geben. Die Anschaffungskosten werden also über die Dauer der Nutzung gleichmäßig verteilt abgeschrieben. Es gilt, sich in Bezug auf das aktuell geltende Recht immer auf dem Laufenden zu halten. So ist momentan in der Regel in der großen Mehrheit der Fälle nur eine lineare Abschreibung möglich. Die progressive Abschreibung ist seit wenigen Jahren stark eingeschränkt worden. Wie üblich, gilt in der Buchhaltung die Methodenkonsistenz: Ein einmal verwendetes Abschreibungsverfahren darf nicht mehr gewechselt werden. Gleiches gilt für die zugrunde gelegten Bewertungsmethoden bei der Aufstellung einer Bilanz. Für die anzusetzenden Abschreibungen werden die Herstellungs- oder Anschaffungskosten herangezogen.
 

Die Beschäftigung mit Abschreibungen gehört zum betriebswirtschaftlichen Pflichtprogramm

Wer kein Freiberufler ist und nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist an die umfassenden Vorgaben der doppelten Buchführung gebunden. Das Handels- und Steuerrecht gibt je nach gewählter Rechtsform den formalen Rahmen vor. Was die Kostenkontrolle und Preiskalkulation angeht, so sind Abschreibungen ebenfalls nicht außer Acht zu lassen. Als Aufwand haben sie einen unmittelbaren Einfluss auf die Gewinnsituation und die abzuführende Steuerlast. So gesehen ergeben sich durch Abschreibungen neue finanzielle Spielräume, die für Erweiterungs- bzw. Ersatzinvestitionen genutzt werden können.
 

Wie der Abschreibungsrechner für aussagekräftige Ergebnisse zu nutzen ist

Die entstandenen Kosten sind mit dem genauen Datum der Anschaffung zu beziffern, wobei Brutto- und Nettowerte eingegeben werden können. Sodann ist die Dauer der voraussichtlichen Nutzung anzugeben, wobei ein Blick in die bereits erwähnte AfA-Liste eine große Hilfe sein kann. Es handelt sich hierbei um eine steuerrechtliche Nutzungsdauer, die mit der tatsächlichen nicht übereinstimmen muss. Eine Maschine bzw. ein Fahrzeug kann natürlich auch dann noch betrieblich genutzt werden, wenn es komplett abgeschrieben worden ist. Das Ergebnis des Abschreibungsrechners zeigt die konkrete Summe, die jährlich über den Zeitraum der Nutzung als Aufwand abzusetzen ist. Es erscheint logisch, dass der Restwert eines Unternehmensgutes am Ende seiner Nutzungsperiode 0 entsprechen muss. Ein Blick auf die Leistungsbeschreibung dieses kostenlosen Abschreibungsrechners zeigt übrigens, wie mit den erhaltenen Daten umgegangen werden sollte.
 

Der Abschreibungsrechner als unverzichtbares Instrument der Unternehmensführung: wichtige Vorteile in der Übersicht

  • Kostenlose und schnelle Benutzung für die Erstellung individueller Abschreibungspläne (den formalen Rahmen gibt das aktuelle Steuer- und Handelsrecht vor)
  • Mit dem Abschreibungsrechner lässt sich die aktuell geltende Methode (= lineare Abschreibung) umsetzen
  • Relevantes Fachwissen in kompakter Form: ein Klick auf den ?-Button bringt relevante Informationen zu Tage, die Existenzgründer zur Orientierung nutzen können
  • Wenige Angaben für aussagekräftige Ergebnisse: einzugeben sind lediglich das Datum der Anschaffung, die Anschaffungskosten sowie die Dauer der Abschreibung (Hinweise dazu geben die AfA-Listen)
  • Die Ergebnisse werden als übersichtlicher Abschreibungsplan dargestellt: Es handelt sich bei den jährlichen Abschreibungen um Aufwand, der einen direkten Einfluss auf die betriebliche Gewinnsituation hat
  • Neue Handlungsspielräume gezielt nutzen: Abschreibungen erlauben es, durch eine geringe Steuerlast neue Möglichkeiten für Ersatz- oder auch Erweiterungsinvestitionen zu nutzen

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