Gewerbeamt Greifswald

So melden Sie Ihr Gewerbe in Greifswald an
Wenn Sie in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dies beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Das Gewerbeamt gehört zur Verwaltung der Stadt und ist unter der Adresse Markt 15 in 17489 Greifswald erreichbar. Dort können Sie persönlich vorbeikommen oder Ihren Antrag schriftlich einreichen.
Die Gewerbeanzeige sollte spätestens zum Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Die Anmeldung umfasst ein Formular, in dem Sie Angaben zu Ihrer Person, dem Unternehmensstandort und der Art Ihrer Tätigkeit machen. Üblicherweise benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie eine juristische Person oder eine eingetragene Gesellschaft gründen, ist ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich. Je nach Branche können zusätzliche Genehmigungen oder Nachweise nötig sein, etwa Qualifikationsnachweise bei zulassungspflichtigen Gewerben.
Nach der Anmeldung leitet das Amt Ihre Daten an andere Behörden wie das Finanzamt und gegebenenfalls an die zuständige Kammer weiter. Die Gewerbeanmeldung bildet die Grundlage für Ihre steuerliche Erfassung und die spätere Ausstellung des Gewerbescheins.
Hinweis: Im Internet gibt es zahlreiche Angebote, die den Eindruck einer offiziellen Gewerbeanmeldung erwecken. Häufig stehen dahinter private Anbieter, die für die Weiterleitung Ihrer Daten an das Gewerbeamt eine Gebühr verlangen. Um zusätzliche und vermeidbare Kosten zu umgehen, sollten Sie Ihre Gewerbeanmeldung immer direkt bei der zuständigen Behörde der Stadt vornehmen.
Das passiert mit Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!
Mit der Gewerbeanmeldung endet in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht. Als Selbstständiger müssen Sie Ihre Krankenversicherung künftig selbst regeln. Je nach Versicherungsform unterscheiden sich Beiträge, Leistungen und mögliche Nachzahlungen deutlich.