Gewerbeamt München

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über das Gewerbeamt München. Beachten Sie, dass Beratungstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Abgesehen vom hier bereitgestellten Formular für die Gewerbeanmeldung und einem gültigen Personalausweis ist im Vorfeld der Existenzgründung in München zu prüfen, welche Nachweise/Dokumente einzureichen sind. Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbebetrieben reicht es nicht, nur das Formular zur Gewerbeanmeldung einzureichen. Abgesehen von behördlichen Erlaubnispflichten rückt die fachliche und persönliche Eignung des Gründers in den Fokus. Wenden Sie sich an einen Mitarbeiter im Gewerbeamt München, um Ihre Fragen fachkompetent beantworten zu lassen.

 

 

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Implerstraße 11
81371
München
Bayern
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Kontakt
Telefon: 
089 233-96030
Telefax: 
089 233-45173

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen...

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Gewerbe anmelden: An alles gedacht?

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden ...

 

Muss ich weiter in die gesetzliche Rente einzahlen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige nicht im gesetzlichen System pflichtversichert. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche auf Leistungen aufrecht zu erhalten. Für einige Berufsgruppen (siehe unten) besteht die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Kontext ist die Meldepflicht zu beachten...