Gewerbeamt München

Gewerbe in München anmelden
Wenn Sie in München eine gewerbliche Tätigkeit beginnen möchten, müssen Sie diese beim zuständigen Gewerbeamt der Landeshauptstadt anzeigen. Die Meldung gilt für alle gewerblichen Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht und muss rechtzeitig vor oder spätestens zum Beginn der Tätigkeit erfolgen. Die Zuständigkeit liegt beim Kreisverwaltungsreferat (KVR), wo das Gewerbeamt Ihren Antrag bearbeitet und den Gewerbeschein ausstellt. Sie können die Anmeldung entweder online über das offizielle Portal starten oder persönlich beim Gewerbeamt erscheinen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
In der Regel wird Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Bei juristischen Personen wie GmbH oder anderen Gesellschaften gehört ein aktueller Registerauszug dazu. Für erlaubnispflichtige Gewerbe müssen entsprechende Genehmigungen oder Nachweise vorgelegt werden. Wenn jemand für Sie anmeldet, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Achten Sie auf eine genaue und vollständige Beschreibung Ihrer Tätigkeit und die korrekte Anschrift Ihres Betriebes.
Bei späteren Änderungen – etwa Änderung der Tätigkeit, des Firmennamens oder der Adresse innerhalb Münchens – ist eine Ummeldung notwendig. Bei Beendigung Ihrer gewerblichen Tätigkeit melden Sie das Gewerbe ab.
Hinweis: Achten Sie darauf, mögliche Angebote zur Gewerbeanmeldung im Internet kritisch zu prüfen. Häufig handelt es sich dabei um kostenpflichtige Vermittlungsdienste oder externe Anbieter, die Ihre Anmeldung weiterleiten und zusätzliche Kosten verursachen. Am sichersten ist es, die Anmeldung direkt beim zuständigen Gewerbeamt vorzunehmen.
Gewerbe angemeldet? Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung
Mit der Gewerbeanmeldung endet oftmals die Versicherungspflicht. Beiträge hängen vom Einkommen ab – Nachzahlungen können schnell mehrere tausend Euro betragen.