Gewerbeamt Garbsen

Wenn Sie in Garbsen ein Gewerbe starten möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Garbsen anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist Pflicht, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beginnen. Dies gilt für alle Betriebe, die dauerhaft ausgeübt werden und mit denen Sie Einnahmen erzielen wollen. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt im Rathaus Garbsen am Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, am besten nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail. Sie können sich informieren und Termine über die Online-Terminsysteme der Stadt buchen.
Für die Gewerbeanmeldung in Garbsen benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Falls Ihr Unternehmen im Handelsregister steht: einen aktuellen Handelsregisterauszug
- Gegebenenfalls einen Nachweis über eine Eintragung in der Handwerkskammer oder eine Erlaubnisurkunde/Handwerkskarte
- Wenn Sie nicht selbst erscheinen, eine Vertretungsvollmacht
Sie müssen das Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden, sonst kann es zu einer Geldbuße kommen. Nach der Anmeldung informiert das Amt zuständige Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer automatisch.
Wichtig: Im Internet werben unseriöse Anbieter mit Gewerbeanmeldungen. Oft handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung nur an das Gewerbeamt weiterleiten. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich immer direkt an das Gewerbeamt wenden.
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