Gewerbeamt Dormagen

Wenn Sie in Dormagen ein Gewerbe aufnehmen, ändern oder beenden möchten, müssen Sie dies bei der Stadt Dormagen anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Das gilt zum Beispiel für die Eröffnung eines Betriebs, die Übernahme eines Unternehmens, die Einrichtung einer Zweigniederlassung oder eine Änderung der Rechtsform. Die Anzeige muss zeitgleich mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Die Gewerbeanmeldung kann online über das offizielle Wirtschafts-Service-Portal NRW oder mithilfe des vorgesehenen Anmeldeformulars (GewA 1) durchgeführt werden. Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Bei bestimmten Tätigkeiten reicht die Anmeldung allein nicht aus, da zusätzliche Erlaubnisse oder Eintragungen erforderlich sein können. In der Regel wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Je nach Unternehmensform oder Art des Gewerbes können weitere Unterlagen, wie zum Beispiel ein Handelsregisterauszug, notwendig sein. Nach Eingang der Gewerbeanzeige leitet die Stadt Dormagen die Angaben automatisch an andere zuständige Stellen weiter, etwa an das Finanzamt oder die zuständigen Kammern.
Hinweis: Für die Gewerbeanmeldung sollten Sie ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadt Dormagen nutzen. Kostenpflichtige Online-Dienste privater Anbieter sind in der Regel nicht erforderlich und führen häufig nur zu unnötigen Zusatzkosten.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: