Gewerbe anmelden in Oberhausen

Wenn Sie in Oberhausen ein Gewerbe beginnen möchten, müssen Sie dieses beim Gewerbeamt der Stadt Oberhausen anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt, wenn sich Ihr Betriebssitz oder Ihre Geschäftsadresse in Oberhausen befindet. Die Gewerbeanmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgen.
Die Anzeige kann persönlich beim Gewerbeamt vorgenommen werden, teilweise ist auch eine schriftliche oder digitale Einreichung möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischen Staatsangehörigen kann eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Je nach Art des Gewerbes müssen zusätzlich Genehmigungen oder Nachweise vorgelegt werden, zum Beispiel bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Bei Unternehmen oder Gesellschaften sind oft Angaben zur Rechtsform notwendig.
Wichtiger Hinweis – bitte beachten: Wenden Sie sich immer direkt an das Gewerbeamt der Stadt Oberhausen (Kontaktdaten siehe unten). Es gibt private Anbieter, die offiziell wirken, aber nicht zur Stadt gehören. Diese verlangen häufig zusätzliche, vermeidbare Kosten, die bei der direkten Anmeldung beim Gewerbeamt nicht entstehen.
Das passiert mit Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!
Mit der Gewerbeanmeldung endet in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht. Als Selbstständiger müssen Sie Ihre Krankenversicherung künftig selbst regeln. Je nach Versicherungsform unterscheiden sich Beiträge, Leistungen und mögliche Nachzahlungen deutlich.