Gewerbeamt Halle (Saale)

So melden Sie Ihr Gewerbe in Halle (Saale) an
Wenn Sie in Halle (Saale) einen stehenden Gewerbebetrieb starten, müssen Sie Ihr Gewerbe zum Beginn anmelden. Das gilt auch, wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, eine Zweigniederlassung eröffnen oder Ihr Unternehmen aus einer anderen Stadt nach Halle verlegen. Für freie Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nicht nötig.
Zuständig ist das Team Gewerbe der Stadt Halle (Saale), Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale). Die Anmeldung können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Nutzen Sie dafür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1).
Üblicherweise brauchen Sie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) und das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug oder Unterlagen zur Vertretungsberechtigung. Wenn jemand für Sie anmeldet, ist eine schriftliche Vollmacht nötig. Prüfen Sie außerdem frühzeitig, ob Ihr Vorhaben erlaubnispflichtig ist, da dafür weitere Nachweise verlangt werden.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf Anbieter im Internet, die „Gewerbeanmeldungen“ gegen Geld anbieten und Ihren Antrag nur weiterreichen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wenden Sie sich direkt an das zuständige Team Gewerbe bzw. nutzen Sie das offizielle Serviceportal.
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