Gewerbeamt Frechen

Wenn Sie in Frechen ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie dies bei der Stadt Frechen tun, sobald Sie eine Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht aufnehmen. Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, bevor oder spätestens wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen. Bestimmte freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen.
Für die Gewerbeanmeldung ist das offizielle Anmeldeformular zu verwenden. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder – sofern angeboten – elektronisch erfolgen. In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens oder der Art des Gewerbes können weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa ein Handelsregisterauszug oder besondere Erlaubnisse bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.
Nach der Gewerbeanmeldung leitet die Stadt Frechen Ihre Angaben automatisch an weitere zuständige Stellen wie das Finanzamt oder die zuständigen Kammern weiter.
Hinweis: Nutzen Sie für die Gewerbeanmeldung ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadt Frechen. Kostenpflichtige Internetdienste privater Anbieter sind in der Regel nicht notwendig und führen häufig zu unnötigen Zusatzkosten.
Das passiert mit Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!
Mit der Gewerbeanmeldung endet in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht. Als Selbstständiger müssen Sie Ihre Krankenversicherung künftig selbst regeln. Je nach Versicherungsform unterscheiden sich Beiträge, Leistungen und mögliche Nachzahlungen deutlich.