Gewerbeamt Ibbenbüren

Wenn Sie in Ibbenbüren ein Gewerbe starten möchten, müssen Sie dies beim Fachdienst „Sicherheit, Ordnung und Gewerbe“ der Stadt Ibbenbüren melden. Zuständig ist diese Stelle am Standort Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren. Die Gewerbeanmeldung ist verpflichtend, sobald Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit aufnehmen – egal ob Haupt- oder Nebenerwerb.
Sie brauchen für die Anmeldung in der Regel:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis.
- Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Ibbenbüren wohnen.
- Erlaubnisse oder Nachweise, wenn Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist (z. B. Gaststätten, Makler, Bewachung).
- Handwerkskarte, falls es ein handwerklicher Betrieb ist.
- Handelsregisterauszug, wenn Ihre Firma dort eingetragen ist.
Die Anmeldung können Sie persönlich beim Amt machen oder oft auch schriftlich bzw. über das bereitgestellte Anmeldeformular.
Wichtiger Hinweis: Nehmen Sie immer selbst Kontakt mit dem Gewerbeamt Ibbenbüren auf (Kontaktdaten siehe unten). Es gibt vermehrt Dienstleister, die bei der Gewerbeanmeldung helfen wollen – dabei entstehen oft unnötige Zusatzkosten, die über die Gebühren des Gewerbeamtes hinausgehen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.