Gewerbeamt Bayreuth

Die Stadt Bayreuth stellt auf ihrer Webseite im Bereich „Formulare, Online-Dienste A bis Z – Gewerbe“ das Formular zur Gewerbe-Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung bereit. Diese Anmeldung ist für jede selbstständige, auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit erforderlich und erfolgt beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Bayreuth. Auf derselben Seite finden Sie zudem Anträge zur Gewerbe-Abmeldung, Gewerbe-Ummeldung sowie ein Beiblatt zum Gewerbeanmeldeformular.
Die Formulare stehen als online abrufbare PDF-Dateien zum Herunterladen bzw. zum Online-Ausfüllen bereit. Gemäß dem Angebot der Bayreuther Verwaltung können Sie den Antrag auf Gewerbeanmeldung digital über den bereitgestellten Link öffnen und ausfüllen; er wird in der Regel anschließend in Papierform oder über ein sicheres Übermittlungsverfahren an das zuständige Amt übermittelt. Zuständig für Gewerbeangelegenheiten ist das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Bayreuth.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.