Gewerbeamt Düren

Düren Luftbildaufnahme

In der Stadt Düren ist die Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb gründen oder übernehmen möchten. Dies umfasst auch die Neuerrichtung von Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen. Die Anmeldung muss zeitgleich mit dem Beginn des Betriebs erfolgen.
 

Online-Anmeldung in Düren

Die Stadt Düren bietet die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vorzunehmen. Dies erleichtert den Anmeldeprozess und ermöglicht eine schnelle Abwicklung.
 

Zuständige Behörden

Die zuständige Stelle in Düren leitet die Gewerbeanmeldung an weitere Institutionen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer weiter. Dies ist besonders praktisch, da Sie nicht jede Institution einzeln kontaktieren müssen.
 

Rechtliche Grundlagen und Strafen in Düren

Die Gewerbeanmeldung in Düren basiert auf den §§ 11, 14, 15 der Gewerbeordnung NRW. Bei verspäteter Anmeldung kann die Stadt Düren eine Geldbuße verhängen.
 

Erforderliche Unterlagen in Düren

Für die Anmeldung in Düren benötigen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular und einen Identitätsnachweis. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften sind weitere Unterlagen wie ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erforderlich.

 

 

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Wirteltorplatz 7
52349
Düren
Nordrhein-Westfalen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag - Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag 8.00-13.00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
02421 25-2338
Telefax: 
02421 25-180-2388

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!

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Muss ich weiter in die gesetzliche Rente einzahlen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige nicht im gesetzlichen System pflichtversichert. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche auf Leistungen aufrecht zu erhalten. Für einige Berufsgruppen (siehe unten) besteht die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Kontext ist die Meldepflicht zu beachten...