Gewerbeamt Hilden

So melden Sie Ihr Gewerbe in Hilden an
In Hilden muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der Stadt angezeigt werden, sobald Sie diese beginnen. Das gilt sowohl für Neugründungen, Betriebsübernahmen als auch für die Eröffnung einer Zweigstelle oder den Wechsel der Rechtsform. Sie können Ihre Gewerbeanmeldung bequem über den Online-Gewerbemeldedienst der Stadt einreichen, ohne persönlich im Rathaus erscheinen zu müssen. Der digitale Service ermöglicht auch Ummeldungen und Abmeldungen.
Wo nehme ich die Anzeige vor?
Die Meldung erfolgt über das Online-Gewerbeportal oder direkt bei der Stadtverwaltung Hilden (Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle, Am Rathaus 1, 40721 Hilden). Öffnungszeiten und Termine finden Sie auf der städtischen Website.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung. Für ausländische Gewerbetreibende außerhalb der EU ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Falls Ihr Unternehmen bereits im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, wird eine Kopie des entsprechenden Auszugs verlangt. Bei handwerksähnlichen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten sind zusätzliche Nachweise nötig.
Die Stadt informiert nach Ihrer Anzeige automatisch weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaft über Ihr Gewerbe. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Vorsicht: Im Internet werden häufig Dienste angeboten, die so aussehen, als wären sie offizielle Stellen, tatsächlich aber kostenpflichtige Vermittler sind. Diese geben Ihre Anmeldung nur weiter und erwecken den Eindruck, offizieller Teil der Verwaltung zu sein. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Gewerbe unbedingt direkt über den offiziellen Service der Stadt Hilden anmelden.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: