Gewerbeamt Hamburg

Durch die Größe der Hansestadt Hamburg gibt es nicht nur ein Gewerbeamt. Mit dem unten hinterlegten Link können Sie anhand Ihres Standortes nachvollziehen, welches Gewerbeamt in Hamburg für Sie zuständig ist. Gleichzeitig können Sie sich über Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Gewerbeanmeldung informieren. An dieser Stelle sei auch darüber informiert, dass Sie die Gewerbeanmeldung in Hamburg online vornehmen können. Ein persönlicher Termin im Gewerbeamt ist daher nicht zwingend erforderlich.

 

 

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Hamburg
0
Hamburg
Hamburg
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Über den Link "Webseite" gelangen Sie zum Behördenfinder der Stadt Hamburg. Dort lässt sich anhand des Standortes nachvollziehen, welches Gewerbeamt in Hamburg für diesen Bezirk der Stadt zuständig ist. Dort finden Sie dann auch Sprechzeiten und Ansprechpartner für Ihr Gewerbeamt in Hamburg.

Kontakt
Telefon: 
040 428 28-0

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen...

weiterlesen...

 

Gewerbe anmelden: An alles gedacht?

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden ...

 

Muss ich weiter in die gesetzliche Rente einzahlen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige nicht im gesetzlichen System pflichtversichert. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche auf Leistungen aufrecht zu erhalten. Für einige Berufsgruppen (siehe unten) besteht die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Kontext ist die Meldepflicht zu beachten...