Gewerbeamt Hamburg

Wenn Sie in Hamburg ein Gewerbe beginnen wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das gilt zum Beispiel bei einer Neugründung, wenn Sie eine Geschäftsadresse eröffnen oder eine Firma übernehmen. Die Anmeldung ist Pflicht, bevor Sie starten. Wo melde ich mein Gewerbe an? Sie können Ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt bzw. Bezirksamt anmelden oder die Anmeldung schriftlich per Formular einreichen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die Anmeldung elektronisch online zu machen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel: das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung, einen Nachweis Ihrer Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass). Wenn Sie eine Gesellschaft oder eine juristische Person anmelden, sind zusätzlich z. B. ein Gesellschaftsvertrag, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls Zustimmungserklärungen nötig. Wenn Sie nicht selbst anmelden, brauchen Sie eine Vollmacht für die vertretende Person.
Nach der Anmeldung erhält das Gewerbeamt Ihre Daten und informiert z. B. das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und andere Behörden.
Wichtig: Immer selbst Kontakt zum Gewerbeamt aufnehmen, Kontaktdaten siehe unten. Es gibt vermehrt Dienstleister, die mit Gewerbeanmeldung werben – hierbei entstehen oft unnötige Kosten zusätzlich zu denen des Gewerbeamtes.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: