Gewerbeamt Köln

Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung in Köln vorzunehmen, sofern es sich nicht um einen Freien Beruf handelt (siehe § 18 Einkommenssteuergesetz). Sie können einen Termin im Gewerbeamt Köln vereinbaren und den Antrag persönlich einreichen. Dabei lassen sich letzte Fragen mit fachkundiger Beratung klären. Alternativ zu einem Termin im Gewerbeamt Köln können Sie den Antrag schriftlich oder auch online einreichen. Seit 2018 ist die digitale Gewerbeanmeldung/elektronische Gewerbeanzeige in ganz Nordrhein-Westfalen möglich. Ein Blick in die Paragrafen 30 und folgende der Gewerbeordnung zeigt, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.

 

 

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Willy-Brandt-Platz 3
50679
Köln
Nordrhein-Westfalen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr.

Mittwoch GESCHLOSSEN!

Kontakt
Telefon: 
0221 / 221-27751
Telefax: 
0221 / 221-26131

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen...

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Gewerbe anmelden: An alles gedacht?

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden ...

 

Muss ich weiter in die gesetzliche Rente einzahlen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige nicht im gesetzlichen System pflichtversichert. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche auf Leistungen aufrecht zu erhalten. Für einige Berufsgruppen (siehe unten) besteht die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Kontext ist die Meldepflicht zu beachten...