Gewerbeamt Mülheim a.d. Ruhr

Gewerbe in Mülheim an der Ruhr anmelden – so funktioniert es
In Mülheim an der Ruhr müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Ordnungs- und Gewerbeamt anzeigen, sobald Sie selbstständig und dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten möchten. Dazu gehören neue Betriebe, Zweigstellen oder auch wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen. Freie Berufe, Urproduktion oder reine Vermögensverwaltung sind keine Gewerbe und werden anders behandelt. Die Anzeige kann persönlich im Rathaus, schriftlich per Post, per E-Mail, per Fax oder über das Wirtschafts-Serviceportal NRW online erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Gewerbeanmeldung brauchen Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Leben Sie im Ausland, ist eine Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung nötig. Führen Sie eine eingetragene Firma (z. B. GmbH), sind auch Registerauszüge einzureichen. Für Handwerksbetriebe sind entsprechende Handwerkskarten oder Nebenrolle-Einträge erforderlich. In manchen Fällen sind zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister notwendig.
Hinweis: Im Internet finden sich einige Anbieter, die Gewerbeanmeldungen als Dienstleister anbieten. Dabei handelt es sich häufig nicht um offizielle Stellen, sondern um kostenpflichtige Vermittlungsdienste. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Anmeldung stets direkt beim zuständigen Gewerbeamt einreichen.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: