Gewerbeamt Lünen

So melden Sie Ihr Gewerbe in Lünen an
Wenn Sie in Lünen eine gewerbliche Tätigkeit beginnen möchten, müssen Sie diese bei der Stadt Lünen anzeigen. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle im Rathaus. Die Anmeldung ist erforderlich, bevor Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit starten. Dies gilt auch bei einer Betriebsübernahme, einer zusätzlichen Niederlassung oder bei wesentlichen Änderungen Ihres Gewerbes.
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Handeln Sie für eine juristische Person, zum Beispiel eine GmbH, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten – etwa im Bewachungsgewerbe oder im Handwerk – sind entsprechende Genehmigungen oder Nachweise erforderlich. Wenn eine andere Person die Anmeldung für Sie übernimmt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Nach Eingang Ihrer Gewerbeanzeige informiert die Stadt automatisch weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. So ist sichergestellt, dass Ihr Gewerbe ordnungsgemäß registriert wird.
Hinweis: Melden Sie Ihr Gewerbe stets direkt bei der Stadt Lünen an. Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die gegen zusätzliche Gebühren lediglich eine Weiterleitung Ihrer Daten anbieten. Um unnötige Kosten zu vermeiden, nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadtverwaltung.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: