Gewerbeamt Kempten

Wenn Sie in Kempten (Allgäu) ein Gewerbe starten, müssen Sie dieses bei der Stadtverwaltung Kempten anmelden. Die Anmeldung ist Pflicht, sobald Sie eine selbstständige, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnehmen, z. B. ein Geschäft eröffnen, Dienstleistungen anbieten oder eine Zweigstelle gründen. Auch Änderungen, Ummeldungen oder Abmeldungen Ihres Gewerbes müssen angezeigt werden. (§ 14 Gewerbeordnung)
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt Kempten (Sachgebiet Gewerbe/Rathausplatz 22, 87435 Kempten). Geben Sie Ihre Daten in das Formular „Gewerbeanmeldung (GewA 1)“ ein und reichen es ein – das kann persönlich vor Ort, schriftlich oder über das Online-Verfahren des BayernPortals geschehen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug,
- bei bestimmten Tätigkeiten möglicherweise zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen (z. B. Handwerkskarte oder behördliche Erlaubnisse).
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch andere Behörden wie z. B. das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder – je nach Geschäft – die Handwerkskammer.
WICHTIGER HINWEIS: Nehmen Sie bei offenen Fragen unbedingt direkt Kontakt mit dem Gewerbeamt Kempten auf (Kontaktdaten weiter unten). Es gibt viele private Anbieter, die Gewerbeanmeldungen gegen zusätzliche Kosten anbieten – diese sind in der Regel nicht notwendig und führen oft zu unnötigen Zusatzkosten.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: