Gewerbeamt Langenhagen

So melden Sie Ihr Gewerbe in Langenhagen an
Wenn Sie in Langenhagen ein Gewerbe starten, müssen Sie die Tätigkeit bei der Stadt Langenhagen anzeigen (Gewerbemeldestelle/Bürgerbüro). Die Anmeldung sollte zum Start Ihres Betriebs erfolgen. Nach der Anzeige informiert die Behörde in der Regel weitere Stellen, zum Beispiel das Finanzamt sowie Kammern und die Berufsgenossenschaft.
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie normalerweise das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“ und einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung). Wenn Ihr Unternehmen im Register eingetragen ist oder Sie als juristische Person handeln, können zusätzlich Unterlagen wie Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag und ggf. ein Beiblatt zu Vertretungsberechtigten erforderlich sein. Je nach Branche können außerdem Erlaubnisse oder Nachweise (z. B. Handwerk) verlangt werden.
Wichtig: Im Internet werben unseriöse Anbieter mit „Gewerbeanmeldungen“. Oftmals handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung nur an das Gewerbeamt weiterleiten. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich immer direkt an die Stadt Langenhagen wenden.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.
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