Abschreibungsrechner 2026: AfA für Selbstständige berechnen

Zuletzt aktualisiert: 04.05.2026

Wer in den eigenen Betrieb investiert – sei es ein Laptop, ein Firmenwagen oder die komplette Werkstattausstattung – muss die Anschaffungskosten in der Regel über mehrere Jahre verteilen. Welche Methode greift, hängt vom Anschaffungspreis, vom Wirtschaftsgut und vom Anschaffungsdatum ab. Insofern ist die Abschreibung kein einheitliches Konstrukt, sondern ein Geflecht aus Sofortabzug, GWG-Regelung, Sammelposten, linearer AfA, degressiver AfA und Sonderabschreibungen, die sich teils gegenseitig ausschließen, teils ergänzen.

Der Abschreibungsrechner zeigt in wenigen Sekunden, welche Methode für eine konkrete Anschaffung in Frage kommt – inklusive vollständigem Abschreibungsverlauf Jahr für Jahr und automatischer Prüfung des Investitions-Boosters für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027.

Was der Rechner abdeckt

Sofortabzug bis 250 € · GWG-Sofortabschreibung 250,01 € bis 800 € · Sammelposten (Pool-AfA) 250,01 € bis 1.000 € · lineare AfA über die Nutzungsdauer · degressive AfA mit bis zu 30 % nach dem Investitions-Booster · Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge mit der 75/10/5/5/3/2-Staffel · 1-Jahres-AfA für Computer-Hardware und Standardsoftware nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022. Berücksichtigt werden Anschaffungsmonat (pro rata temporis), Brutto-/Netto-Eingabe, Vorsteuerabzug und der Anteil der betrieblichen Nutzung.

Abschreibungsrechner 2026

Wie wird ein Wirtschaftsgut steuerlich abgeschrieben?

Sofortabzug, GWG, Sammelposten, lineare AfA, degressive AfA nach dem Investitions-Booster oder Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge? Der Rechner ordnet die Anschaffung den geltenden Methoden zu, berücksichtigt die zeitanteilige Berechnung im Anschaffungsjahr und prüft, ob der Investitions-Booster (§ 7 Abs. 2 EStG n. F.) anwendbar ist.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Dieser Rechner ist eine schematische Orientierung über die gesetzlichen Abschreibungsregelungen und keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG. Eine Würdigung des konkreten Einzelfalls findet nicht statt.
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Daten zur Anschaffung

Anschaffungskosten und Datum der Anschaffung. Das Datum ist relevant für den zeitlichen Anwendungsbereich des Investitions-Boosters: Für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 sieht das Gesetz die degressive AfA bis 30 % vor.

Hinweis für Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag zugleich der Anschaffungswert. Bruttobetrag eingeben und „Netto" wählen – dann werden die GWG-Grenzen korrekt angewendet.

Art des Wirtschaftsguts

Auswahl typischer Wirtschaftsgüter aus der amtlichen AfA-Tabelle des BMF. Die Nutzungsdauer wird automatisch gesetzt – im Einzelfall kann sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen abweichen.

Mögliche Abschreibungsmethode nach geltendem Recht
Methode

Abschreibungsverlauf

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Rechtlicher Hinweis Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Dieser Rechner ist eine schematische Wiedergabe der gesetzlichen Abschreibungsregelungen und stellt keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG dar. Es findet keine Würdigung des individuellen Sachverhalts statt. Die hinterlegten Nutzungsdauern entsprechen den AfA-Tabellen des BMF; im Einzelfall können sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen abweichen. Sonderfälle wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, Bilanzierungsbesonderheiten, gemischt genutzte Wirtschaftsgüter unter 10 % betrieblicher Nutzung sowie umsatzsteuerliche Besonderheiten sind nicht abschließend abgebildet. Für eine konkrete steuerliche Würdigung ist ein Steuerberater hinzuzuziehen. Eine Haftung für Richtigkeit und Aktualität ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hinweis zu Empfehlungen: Mit „Empfehlung" gekennzeichnete Links sind Affiliate-Links – kommt darüber ein Abschluss zustande, erhält selbststaendig.de eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Warum die richtige Abschreibungsmethode bares Geld wert ist

Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf mehrere Jahre und mindert in jedem dieser Jahre den steuerpflichtigen Gewinn. Die Gesamtsumme bleibt zwar gleich – wer 2.400 € für ein Notebook ausgibt, bekommt nicht mehr und nicht weniger als 2.400 € als Betriebsausgabe wieder. Entscheidend ist freilich, wann dieser Aufwand entsteht. Wer im Anschaffungsjahr stark verdient, profitiert von einer schnellen Abschreibung am meisten, weil der Steuersatz dann am höchsten ausfällt. Letztlich geht es bei der Wahl der Methode nicht um die Höhe der Steuerersparnis, sondern um deren Zeitpunkt – und damit um Liquidität.

Das Steuerrecht stellt mehrere Wege zur Verfügung, je nachdem, wie viel das Wirtschaftsgut gekostet hat. Die folgende Übersicht zeigt, welche Methoden bei welchen Anschaffungskosten überhaupt in Betracht kommen:

Anschaffungskosten (netto)Mögliche Methoden
bis 250 €Sofortabzug ohne Verzeichnispflicht (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG)
250,01 € bis 800 €GWG-Sofortabschreibung mit Verzeichnis · alternativ Sammelposten · alternativ lineare AfA
800,01 € bis 1.000 €Sammelposten · alternativ lineare AfA · bei Computer-Hardware: 1-Jahres-AfA nach BMF-Schreiben
über 1.000 €Lineare AfA · degressive AfA (Investitions-Booster, befristet) · Sonderabschreibungen für bestimmte Wirtschaftsgüter

Welche Variante im konkreten Fall steuerlich zweckmäßig ist, lässt sich nur mit Blick auf die individuelle Gewinnsituation, die Investitionsplanung und die Bilanzierungsmethode beurteilen. Die saubere Erfassung der Anschaffungen im Anlagenverzeichnis sowie die korrekte Buchung der monatsgenauen AfA übernimmt jede gängige Buchhaltungssoftware automatisch – das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Fehler bei der Betriebsprüfung.

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Investitions-Booster 2025–2027: degressive AfA mit bis zu 30 %

Mit dem Investitionssofortprogramm der neuen Bundesregierung wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens reaktiviert (§ 7 Abs. 2 EStG n. F.). Begünstigt sind Anschaffungen, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 erfolgen. Der Abschreibungssatz beträgt höchstens das Dreifache der linearen AfA, gedeckelt bei 30 % vom (Rest-)Buchwert pro Jahr.

In der Praxis bedeutet das: Bei einem Wirtschaftsgut mit sechs Jahren Nutzungsdauer (etwa einem PKW) liegt der lineare Satz bei 16,67 % – die degressive Variante schöpft den Höchstsatz von 30 % aus. Bei längerer Nutzungsdauer wird der Effekt noch deutlicher: Ein Bürostuhl mit 13 Jahren Nutzungsdauer hat linear 7,69 %, degressiv hingegen volle 30 % im ersten Jahr.

Wann sich der Wechsel zur linearen AfA lohnt

Die degressive AfA ist im ersten Jahr immer höher als die lineare, in den späteren Jahren freilich nicht mehr. Sobald die lineare Restwert-Verteilung höher ausfällt als 30 % vom aktuellen Buchwert, ist der Wechsel zur linearen Methode steuerlich günstiger. Dieser Wechsel ist gesetzlich zulässig und führt dazu, dass die Anschaffung am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben ist. Der Rechner bildet diesen Wechsel automatisch ab.

Sonderabschreibung für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, profitieren zusätzlich von einer arithmetisch degressiven Sonderabschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG n. F. Die feste Staffel sieht 75 % im Anschaffungsjahr vor, gefolgt von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % in den fünf Folgejahren. Anders als bei der allgemeinen degressiven AfA gilt der Satz im vollen Jahresbetrag – also keine Aufteilung pro rata temporis nach Anschaffungsmonat.

Die Wirkung ist deutlich: Bei einem Elektro-Firmenwagen für 50.000 € werden im ersten Jahr 37.500 € als Aufwand gebucht. Hybridfahrzeuge sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Fahrzeuge unter 10 % betrieblicher Nutzung. Bei der Wahl zwischen 1-%-Regel und Fahrtenbuch ändert die Sonderabschreibung nichts – beide Methoden bleiben unabhängig davon anwendbar.

1 %-Regel oder Fahrtenbuch berechnen

1-Jahres-AfA für Computer und Software (BMF-Schreiben 22.02.2022)

Für Computerhardware, Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Server, externe Speicher) und Standardsoftware kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Diese Regelung gilt unbefristet und unabhängig vom Anschaffungspreis – also auch über der GWG-Grenze von 800 € netto. Technisch handelt es sich nicht um eine Sofortabschreibung im engeren Sinne, sondern um eine 1-jährige AfA. Die Finanzverwaltung beanstandet jedoch nicht, wenn die volle Abschreibung bereits im Anschaffungsjahr (statt zeitanteilig) vorgenommen wird.

Konkret bedeutet das: Wer im Dezember einen Server für 4.500 € anschafft, kann den vollen Betrag noch im selben Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe verbuchen. Zweifelsohne ist das eine der attraktivsten Steuergestaltungen für IT-lastige Betriebe, insbesondere kurz vor dem Jahresende.

Wichtige Faktenübersicht 2026

Die zentralen Werte und Schwellen auf einen Blick

  • GWG-Grenze: 800 € netto (Sofortabschreibung mit Verzeichnis nach § 6 Abs. 2 EStG)
  • Sammelposten-Spanne: 250,01 € bis 1.000 € netto, gleichmäßige Verteilung über 5 Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG)
  • Sofortabzug ohne Verzeichnis: bis 250 € netto (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG)
  • Investitions-Booster: degressive AfA bis 30 % bzw. 3-faches der linearen AfA für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • E-Auto-Sonderabschreibung: Staffel 75/10/5/5/3/2 % für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • 1-Jahres-AfA für Computer/Software: unbefristet, unabhängig vom Preis (BMF-Schreiben vom 22.02.2022)
  • Wahlrechtsbindung Sammelposten: wer den Pool wählt, muss alle WG zwischen 250,01 € und 1.000 € desselben Wirtschaftsjahrs einstellen – Mischung mit Sofortabschreibung ist unzulässig
  • Pro rata temporis: im Anschaffungsjahr nur monatsgenaue lineare AfA; bei BMF-Computer-AfA und E-Auto-Staffel volle Jahresbeträge

Nutzungsdauern nach amtlicher AfA-Tabelle

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Grundlage jeder linearen Abschreibung. Maßgeblich ist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV") des Bundesfinanzministeriums – ergänzt um rund 90 branchenspezifische Tabellen. Die folgenden Werte sind die in der Praxis am häufigsten gefragten:

WirtschaftsgutNutzungsdauerJährliche lineare AfA
Computer, Laptop, Tablet, Server, Standardsoftware1 Jahr (BMF-Schreiben)100 %
Individuell entwickelte Software3 Jahre33,33 %
Smartphone5 Jahre20,00 %
Handwerkzeug, Elektrowerkzeug5 Jahre20,00 %
PKW (Verbrenner, Hybrid, E-Fahrzeug)6 Jahre16,67 %
Kaffeemaschine6 Jahre16,67 %
Motorrad, Kraftrad, E-Scooter7 Jahre14,29 %
Dienstrad, E-Bike7 Jahre14,29 %
Kamera, Fotoausrüstung7 Jahre14,29 %
Werkstattmaschine8 Jahre12,50 %
LKW, Transporter9 Jahre11,11 %
Telefonanlage10 Jahre10,00 %
Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank, Bürolampe13 Jahre7,69 %

Die AfA-Tabellen sind keine bindende Rechtsnorm, werden aber von Rechtsprechung und Finanzverwaltung allgemein anerkannt. Eine kürzere Nutzungsdauer ist möglich, muss aber im Einzelfall plausibel begründet und nachgewiesen werden – etwa durch besonders intensive betriebliche Nutzung, technische Sonderbedingungen oder branchentypische Verschleißfaktoren.

Privatnutzung: die 10-%- und 50-%-Schwellen

Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen zugeordnet sein, damit überhaupt eine steuerliche AfA in Betracht kommt. Drei Stufen sind zu unterscheiden:

Anteil betriebliche NutzungSteuerliche Behandlung
unter 10 %Aktivierung im Betriebsvermögen ist unzulässig – keine AfA möglich
10 % bis 50 %Gewillkürtes Betriebsvermögen – Aktivierung optional, bei Aktivierung Nutzungsentnahme für den privaten Anteil
über 50 %Notwendiges Betriebsvermögen – volle Aktivierung, ggf. Nutzungsentnahme für privaten Anteil

Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern – allen voran beim Firmenwagen – sind die Aufzeichnungspflichten besonders wichtig. Wer keinen klaren Nachweis der betrieblichen Nutzung führen kann, riskiert in der Betriebsprüfung die Aberkennung der Aktivierung.

Steuerersparnis durch AfA berechnen

Häufige Fragen zur Abschreibung

Kann ich die Abschreibung auch nachträglich ändern?

Innerhalb der Steuererklärung des betreffenden Jahres ist die Wahl der Methode flexibel – der Steuerbescheid ist hier maßgeblich. Nach Bestandskraft des Bescheids ist eine Änderung nur noch unter den engen Voraussetzungen der Korrekturvorschriften (§§ 172 ff. AO) möglich. Bei Computern mit 1-Jahres-AfA gilt dies streng: Wer einmal die einjährige Nutzungsdauer angesetzt hat, kann nicht in späteren Jahren rückwirkend zur dreijährigen Nutzungsdauer wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen GWG und Sammelposten?

Die GWG-Sofortabschreibung erlaubt den vollen Abzug im Anschaffungsjahr, ist aber an die Verzeichnispflicht gekoppelt. Der Sammelposten verteilt die Kosten gleichmäßig über fünf Jahre, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer. Wichtig: Die Wahl gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € desselben Wirtschaftsjahrs – ein Mix ist unzulässig.

Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?

Ja. Der Investitions-Booster nach § 7 Abs. 2 EStG n. F. unterscheidet nicht zwischen Neu- und Gebrauchtanschaffungen. Voraussetzung ist allein, dass das Wirtschaftsgut zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft wird und zum beweglichen Anlagevermögen gehört.

Was passiert mit nicht vollständig abgeschriebenen Wirtschaftsgütern bei Verkauf?

Wird ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der Nutzungsdauer verkauft, ist der Restbuchwert dem Verkaufserlös gegenüberzustellen. Liegt der Erlös darüber, entsteht ein zu versteuernder Gewinn; liegt er darunter, ein abzugsfähiger Verlust. Eine Übertragung stiller Reserven über § 6b EStG ist unter engen Voraussetzungen möglich – hier lohnt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater.

Können auch Kleinunternehmer die GWG-Regelung nutzen?

Selbstverständlich. Da Kleinunternehmer nach § 19 UStG keinen Vorsteuerabzug haben, ist für sie der Bruttobetrag zugleich der Anschaffungswert. Die GWG-Grenze von 800 € „netto" entspricht damit bei 19 % Umsatzsteuer einem Bruttobetrag von 952 €, bei 7 % einem Bruttobetrag von 856 €.

Kleinunternehmerstatus prüfen

Was nicht im Rechner abgebildet ist

Der Rechner deckt die typischen Standardfälle ab, nicht aber alle Sonderkonstellationen des Steuerrechts. Außen vor bleiben insbesondere:

  • Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): die Möglichkeit, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits drei Jahre vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen, ergänzt um eine 20-prozentige Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr
  • Bilanzierungsbesonderheiten: Teilwertabschreibungen, außerplanmäßige AfA bei dauerhafter Wertminderung, Festwertbildung
  • Branchenspezifische AfA-Tabellen: Sonderwerte für Gastgewerbe, Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Bauhandwerk und weitere
  • Umsatzsteuerliche Berichtigungen: Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Nutzungsänderungen
  • Gebäude und Immobilien: hier gelten eigene Regeln mit gesetzlich festgelegten Sätzen (3 %, 2 %, 2,5 %)

In all diesen Fällen ist die individuelle Würdigung durch einen Steuerberater unverzichtbar. Der Rechner ersetzt diese Würdigung nicht, sondern liefert eine erste Orientierung über die geltenden Regelungen.

Finanzierung der Anschaffung

Wer größere Investitionen plant, sollte die Finanzierung von Anfang an mitdenken. Förderkredite mit zinsverbilligten Konditionen oder Zuschüsse aus Landes- und Bundesprogrammen können die Liquiditätsbelastung deutlich senken – und schlagen sich nicht gegenseitig mit der AfA, da die Abschreibung sich nach den vollen Anschaffungskosten richtet, unabhängig von deren Finanzierung.

Förderprogramme finden

Auch ein sauber getrenntes Geschäftskonto ist bei Investitionen unerlässlich – nicht nur aus formalen Gründen (für GbR, UG und GmbH ist es ohnehin Pflicht), sondern weil die Belegzuordnung in der Buchhaltung damit drastisch vereinfacht wird.

Geschäftskonto vergleichen

Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Dieser Beitrag und der Abschreibungsrechner sind eine schematische Wiedergabe der gesetzlichen Abschreibungsregelungen und stellen keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG dar. Eine Würdigung des konkreten Einzelfalls findet nicht statt. Welche Methode steuerlich zweckmäßig ist und wie sie sauber in der Buchhaltung umzusetzen ist, hängt von individuellen Faktoren ab und ist mit einem Steuerberater zu klären.

 

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Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

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