Diese Dinge können Selbstständige steuerlich abschreiben

Mann hält Schild mit Aufschrift "Steuertipps"
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026

Ein Selbstständiger stattet in Eigenregie seinen kompletten Arbeitsplatz aus. Er kümmert sich um Arbeitsmaterialien und Versicherungen. Er bezahlt Dienstreisen, oft zunächst aus eigener Tasche. Und er kauft auch sonst alles selbst, was er für seinen Beruf braucht. Viele Anschaffungen kann ein Selbstständiger von der Steuer absetzen. Was das genau ist und worauf es dabei ankommt, verrät dieser Ratgeber.

Diese Spielregeln sind zu beachten

Wer als Selbstständiger seine Ausgaben steuerlich geltend machen möchte, der muss zweierlei beachten:

1. Betrieblicher Zusammenhang. Steuerlich relevant sind nur die Anschaffungen, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Beispiel: Eine Wellness-Liege ist für viele eine reine Luxus-Anschaffung. Für den Selbstständigen, der als Klangschalen-Therapeut seine Kunden auf der Liege behandelt, ist es hingegen eine geschäftlich relevante Anschaffung.

2. Belegbarkeit. Der Selbstständige kann nur die Anschaffungen steuerlich geltend machen, die belegbar sind. Ein Beispiel: Wer eine Reise unternimmt, muss nachweisen, dass es sich dabei um eine Dienstreise handelt. Nur so lassen sich die Kosten dafür absetzen.

Belege auf Thermopapier sollten Selbstständige schnell kopieren oder einscannen. Zu groß ist das Risiko, dass die Quittung im Laufe der Zeit verblasst, unleserlich und damit als Nachweis wertlos wird. Steuerlich relevante Unterlagen sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren.

Welche Anschaffungen absetzbar sind, hängt in weiten Teilen auch von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Deswegen kann es keine vollständige Liste geben, wohl aber eine Orientierung, welche Ausgabe-Kategorien steuerlich relevant sind.

Sofort absetzen oder über mehrere Jahre abschreiben?

Ob Sie eine Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abziehen oder die Investition über mehrere Jahre verteilen müssen, hängt vom Wert und der Art des Wirtschaftsguts ab. Hier kommt die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ins Spiel. Die wichtigsten Weichenstellungen:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto dürfen im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig abgeschrieben werden. Bis 250 Euro netto ist der Sofortabzug ohnehin unkompliziert möglich.
  • Sammelposten (Pool-Abschreibung): Für Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto kann alternativ ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst wird. Diese Methode muss für alle betroffenen Anschaffungen eines Jahres einheitlich gewählt werden.
  • Größere Anschaffungen: Was teurer ist, wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Maßgeblich sind die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Ein Bürostuhl etwa läuft über 13 Jahre, ein Pkw über sechs Jahre.

Wichtige Neuerung bei Computern und Software: Für Computer-Hardware (Notebook, Tablet, PC, Drucker, Server) sowie Betriebs- und Anwendungssoftware lässt die Finanzverwaltung seit dem Veranlagungsjahr 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Im Ergebnis können diese digitalen Wirtschaftsgüter unabhängig vom Kaufpreis bereits im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Die früher übliche Verteilung „auf drei Jahre" gilt für sie nicht mehr.

Büromaterial, das in Summe nicht zu verachten ist, geht ohnehin sofort in die Kosten. Ob ein Sammelposten – also die Verrechnung mehrerer Posten in einem Gesamtbetrag – im Einzelfall sinnvoller ist als der GWG-Sofortabzug, prüft der Steuerberater nach Ihrer konkreten Gewinnsituation.

Ob Sofortabzug, GWG, Sammelposten, lineare oder degressive AfA: Mit welcher Methode eine konkrete Anschaffung abgeschrieben wird, lässt sich vorab durchspielen.

Abschreibungsrechner 2026

Wie wird ein Wirtschaftsgut steuerlich abgeschrieben?

Sofortabzug, GWG, Sammelposten, lineare AfA, degressive AfA nach dem Investitions-Booster oder Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge? Der Rechner ordnet die Anschaffung den geltenden Methoden zu, berücksichtigt die zeitanteilige Berechnung im Anschaffungsjahr und prüft, ob der Investitions-Booster (§ 7 Abs. 2 EStG n. F.) anwendbar ist.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Dieser Rechner ist eine schematische Orientierung über die gesetzlichen Abschreibungsregelungen und keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG. Eine Würdigung des konkreten Einzelfalls findet nicht statt.
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Daten zur Anschaffung

Anschaffungskosten und Datum der Anschaffung. Das Datum ist relevant für den zeitlichen Anwendungsbereich des Investitions-Boosters: Für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 sieht das Gesetz die degressive AfA bis 30 % vor.

Hinweis für Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag zugleich der Anschaffungswert. Bruttobetrag eingeben und „Netto" wählen – dann werden die GWG-Grenzen korrekt angewendet.

Art des Wirtschaftsguts

Auswahl typischer Wirtschaftsgüter aus der amtlichen AfA-Tabelle des BMF. Die Nutzungsdauer wird automatisch gesetzt – im Einzelfall kann sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen abweichen.

Mögliche Abschreibungsmethode nach geltendem Recht
Methode

Abschreibungsverlauf

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Rechtlicher Hinweis Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Dieser Rechner ist eine schematische Wiedergabe der gesetzlichen Abschreibungsregelungen und stellt keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG dar. Es findet keine Würdigung des individuellen Sachverhalts statt. Die hinterlegten Nutzungsdauern entsprechen den AfA-Tabellen des BMF; im Einzelfall können sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen abweichen. Sonderfälle wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, Bilanzierungsbesonderheiten, gemischt genutzte Wirtschaftsgüter unter 10 % betrieblicher Nutzung sowie umsatzsteuerliche Besonderheiten sind nicht abschließend abgebildet. Für eine konkrete steuerliche Würdigung ist ein Steuerberater hinzuzuziehen. Eine Haftung für Richtigkeit und Aktualität ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hinweis zu Empfehlungen: Mit „Empfehlung" gekennzeichnete Links sind Affiliate-Links – kommt darüber ein Abschluss zustande, erhält selbststaendig.de eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten Investitions-Booster die degressive Abschreibung wieder zugelassen – mit bis zu 30 Prozent pro Jahr (§ 7 Abs. 2 EStG). Wer in diesem Zeitraum investiert, kann in den ersten Jahren also deutlich mehr abschreiben als bei der linearen AfA. Der Rechner oben berücksichtigt diese Möglichkeit.

Ausgaben für die Selbstständigkeit vor Ort und auf Tour

Die Kosten, die die Selbstständigkeit an einem bestimmten Ort verursacht, sind ebenso absetzbar wie die Kosten, die der Job auf Reisen mit sich bringt. Ein Beispiel: Wer ein Büro mietet, temporär Gast im Coworking-Space ist oder nur ab und an einen Meeting-Raum anmietet, der kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Bei einem Arbeitszimmer im eigenen Zuhause berechnen Sie die Nutzung anteilig – vorausgesetzt, der Raum erfüllt die Anforderungen der Finanzbehörden und bildet den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.

Unterwegs gilt: Selbst den sogenannten Verpflegungsmehraufwand – also die Kosten für Essen außer Haus – kann der Selbstständige geltend machen. Hier gelten feste Pauschalen: Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden sind es 14 Euro, bei voller Abwesenheit von 24 Stunden 28 Euro pro Tag. Die Fahrtkosten rechnen Sie über die Kilometerpauschale (in der Regel 30 Cent je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Pkw) oder über die Quittung der Bahnfahrkarte ab.

Ausgaben, um den Job gut und korrekt auszuführen

Der Masseur braucht Massagegel. Der Fotograf braucht seine Kamera. All das sind in erster Linie Ausgaben, die nötig sind, um den Job überhaupt auszuführen. Wer in schnelllebigen Berufen aktiv ist, wird zudem Ausgaben haben, um auf dem Laufenden zu bleiben: Fachliteratur, Fachzeitschriften oder spezielle Software bilden hier die Haupt-Kostenfaktoren.

Quittung aufheben und dem Finanzamt gegebenenfalls kurz erklären, worum es sich beim Fachbuch mit kryptischem Namen handelt – dann lässt sich die Investition absetzen.

Auch Weiterbildungskosten können Sie steuerlich geltend machen, sofern sie beruflich relevant sind. Ein Beispiel: Eine Taucherqualifikation ist für den Urlauber auf Malta zwar eine schöne Auszeichnung, aber nicht absetzbar. Der Tauchlehrer hingegen kann diese Zertifizierung steuerlich geltend machen.

Um erfolgreich im Job zu sein, braucht es neben der entsprechenden Qualifikation und regelmäßiger Weiterbildung auch eine starke Eigenmarke. Alle Investitionen, die dazu nötig sind, wie

  • das Engagement eines Grafikers,
  • die Beratung durch einen PR-Berater und
  • die Herstellung von Visitenkarten, Homepage und Give-aways,

sind steuerlich absetzbar. Wer einen Show-Room ausstattet, hat noch einmal deutlich mehr absetzbare Ausgaben – etwa Mobiliar, Deko und sogar Zierpflanzen, die nur im beruflich genutzten Show-Room stehen.

Absicherungen und Mitgliedschaften kosten Geld – und sind absetzbar

Bei Versicherungen und Mitgliedschaften gilt dasselbe wie für Anschaffungen: Alles, was sich um die selbstständige Tätigkeit dreht, ist absetzbar. Dazu gehören:

  • Versicherungsbeiträge für betriebliche Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Mitgliedsbeiträge für Kammer- oder Vereinszugehörigkeit (z. B. IHK, HWK, Berufsverbände)

Anders sieht es bei privaten Vorsorgeaufwendungen aus: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung etwa werden nicht als Betriebsausgabe, sondern als Sonderausgabe in der privaten Steuererklärung berücksichtigt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Steuern für Freiberufler und Selbstständige.

Häufige Fehler beim Absetzen von Anschaffungen

Gerade bei der Abschreibung schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein, die im Zweifel Geld kosten oder Ärger mit dem Finanzamt bedeuten:

  • Netto und brutto verwechseln. Die GWG-Grenze von 800 Euro bezieht sich auf den Netto-Betrag. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet ohne Umsatzsteuer. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dagegen setzen den Bruttobetrag an, weil sie keine Vorsteuer ziehen.
  • Private Mitnutzung ignorieren. Wird ein Gegenstand teils privat genutzt, ist nur der betriebliche Anteil absetzbar. Das gilt besonders bei Laptop, Smartphone und Pkw.
  • Belege zu spät sichern. Verblasste Thermo-Quittungen erkennt das Finanzamt nicht an. Zeitnah kopieren oder digital erfassen.
  • Falsche Nutzungsdauer ansetzen. Wer die veraltete Drei-Jahres-Abschreibung für Computer ansetzt, verschenkt Liquidität – heute ist die Vollabschreibung im Anschaffungsjahr möglich.
  • Klären, ob die Anschaffung in direktem betrieblichem Zusammenhang steht.
  • Prüfen, ob eine private Mitnutzung vorliegt und wie hoch der betriebliche Anteil ist.
  • Rechnung mit vollständiger Anschrift und Umsatzsteuerausweis verlangen.
  • Netto-Anschaffungskosten notieren – maßgeblich für die GWG-Grenze.
  • Bis 800 Euro netto: Sofortabschreibung als GWG.
  • 250,01 bis 1.000 Euro netto: alternativ Sammelposten über fünf Jahre prüfen.
  • Computer und Software: Vollabschreibung im Anschaffungsjahr möglich.
  • Teurere Güter: Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle übernehmen.
  • Beleg sichern (Thermopapier kopieren oder einscannen).
  • Bei erklärungsbedürftigen Posten eine kurze betriebliche Begründung notieren.
  • Anschaffung in der Einnahmen-Überschussrechnung bzw. im Anlagenverzeichnis erfassen.
  • Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren beachten.

Diese Checkliste dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die konkrete Würdigung Ihres Einzelfalls nimmt Ihr Steuerberater vor.

Wie sich die laufenden Anschaffungen am Jahresende in der Gewinnermittlung niederschlagen, zeigt unser Ratgeber zur Einnahmen-Überschussrechnung. Und damit keine Abgabefrist durchrutscht, lohnt ein Blick auf die wichtigsten steuerlichen Fristen und Termine.

Eine fundierte Steuerplanung beginnt früh: Wer seine voraussichtliche Steuerlast kennt, kann Anschaffungen gezielt ins richtige Jahr legen.

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